Der rote und der gelbe Faden im Fotorecht – Mit zwei Fragen Bildrechte prüfen

Letzte Aktualisierung: 2. April 2017

 

Im Bildrecht ist es nicht immer einfach zu erkennen, um wessen Rechte es eigentlich geht.  In welche Richtungen ist vor einer Veröffentlichung zu denken?

 

EIN BILD RECHT ANSCHAUEN

Viel gewonnen ist, wenn Sie bei der Arbeit mit Bildern unterscheiden zwischen

 

  • dem Zeigen von Bildinhalten

  • und dem Wiedergeben eines fremden Fotos

 

Die zwei wichtigen Grundfragen zur Bildrechteprüfung

 

Darf ich den Bildinhalt aufnehmen und ihn anderen Personen zeigen?

Bin ich berechtigt das Bild als  „fremdes geistiges Eigentum“ – ungeachtet dessen, was das Bild zeigt – zu nutzen?

 

Die Grafik zeigt die rechtliche Betrachtungsweise eines Fotos

 

Darf ich den Bildinhalt anderen Personen zeigen?

Nicht jedes Bildthema darf einfach aufgenommen und veröffentlicht werden. Denn Fotos zeigen Personen, Kunstwerke, Designs und Marken. Personen haben ein „Recht am Bild“, Künstler und Designer Urheberrechte und Designrechte und sie können über die Vervielfältigungen und Veröffentlichungen ihrer Werke bestimmen. Firmen haben ein Recht an ihren Marken und diese genießen einen Schutz vor Ausnutzung und Beeinträchtigung ihrer Wertschätzung.

 

Bin ich berechtigt das Bild als „fremdes geistiges Eigentum“ zu nutzen?

Hier geht es um Ihre Nutzungsrechte an Fotos, die Sie nicht selber erstellt haben. Nutzungen fremder Werke betreffen die Rechtssphäre des Urhebers sowie auch die von (weiteren) Nutzungsrechte-Inhabern (z.B. einer Bildagentur). In der Regel erwerben Sie begrenzte Nutzungsrechte vom Urheber.

Das bedeutet, Sie müssen sich bei jeder konkreten Verwendung fragen, „hat mir der Urheber das Recht eingeräumt, sein Foto für den geplanten Zweck zu nutzen?“.

Beispiel: Sie haben ein Foto angekauft für eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift. Nun möchten Sie das Foto gerne noch für Ihre Social Media Arbeit verwenden und bei Facebook posten. Ihre Frage muss daher lauten: Habe ich eine Social Media Lizenz erworben?

Eine entlang des roten Fadens aufgebaute Bildrechte-Chekliste für die Pressearbeit können Sie hier kostenlos als Download erhalten.

 

Christian Eggers (14. Juni 2016)

Der Autor hat sich auf die Schulung und Beratung von Unternehmen im digitalen Bildrechtemanagement spezialisiert und ist als Dozent an verschiedenen Bildungseinrichtungen tätig.