Möglichkeiten der Bildnachweise bei digitalen Fotos

Letzte Aktualisierung: 23.11.2018

Dieser Artikel zeigt Ihnen Möglichkeiten, wie Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht zur „Anerkennung der Urheberschaft“ nach § 13 Urheberrechtsgesetz (UrhG) bei Internet-Verwendungen von Fotografien und Grafiken technisch nachkommen können.

Die Nennung des Urhebers (Fotografen, Grafikers) ist Bestandteil des sogenannten Bildnachweises. Dieser setzt sich aus dem Namen des Urhebers, der Bildquelle (z. B. Agentur) und eventueller weiterer Rechteinhaber (z. B. der Nennung des Inhabers der Designrechte bei gezeigten fremden Designs) zusammen.

 

 

Die Nennung des Urhebers bei der Wiedergabe digitaler Bilder ist nicht immer einfach

  • Die Nennung des Urhebers ist grundsätzlich bei jeder Verwendung eines Fotos im Internet erforderlich
  • Ist zwischen dem Urheber und dem Bildnutzer keine Regelung zur Platzierung der Namensnennung getroffen, ist die Urhebernennung so vorzunehmen, dass Foto und Urheber eindeutig zuordbar sind. Die sicherste Art hierfür ist die Namensnennung direkt am Bild

 

Auf  Websites und in Sozialen Medien werden Fotos wiedergegeben

  • im Fließtext einer Website
  • bei dem Aufruf von Fotos über Verlinkungen in den gespeicherten Inhalt
  • bei der Nutzung als Vorschaubild
  • und bei der Nutzung als Header-Foto einer Website

 

Platzierung des Bildnachweises mittels Verlinkungen

Rechtlich nicht ganz sicher, aber meist akzeptiert, ist die Nennung des Urhebers mittels eines Links zu einem Verzeichnis der Bildnachweise. Dieser Link, angebracht über oder unter einem gezeigten Foto, führt zu einer Auflistung der Bildverwendungen als Bestandteil der jeweiligen Webpräsenz.

Wichtig ist dabei, dass dem Betrachter die Zuordnung von Bild und Namensnennungen

1) eindeutig erkennbar wird und

2) ohne weitere technische Hürden möglich ist.

Die Grafik zeigt ein Beispiel, wie Namensnennungen und Bild für den Betrachter verknüpft bleiben. Ein solches Verzeichnis kann (muss aber nicht zwingend) auch auf der Seite Impressum angelegt werden.

 

Beispiel für die Listung der Bildnachweise mit Nennung des Urhebers auf einer Unterseite der Webpräsenz. Auch bei geteilten Beiträgen bleibt es so möglich, dass der Bildnachweis mittels der über einer Abbildung platzierten Link „Bildnachweis“ weiterhin aufgerufen werden kann

 

Platzierung des Bildnachweises dierekt an der Abbildung

Nachfolgend geht es um die Urhebernennung direkt an der Abbildung für die Fälle, in denen der Urheber oder die Bildagentur dieses so bestimmen.

Wurde keine Absprache über die Platzierung des Nachweises getroffen, ist die Nennung des Namens nahe an dem wiedergegebenen Bild die rechtlich sicherste Form der gesetzlichen Namensnennungspflicht nach § 13 UrhG nachzukommen.

Urhebernachweise bei Fotografien im Fließtext der Website

 

Die Nennung des Urhebers erfolgt in Ihrem Content-Management-System (CMS) als Bestandteil der Bildunterschrift. So wie jetzt hier. Foto: Christian Eggers / Nordbild

 

Die Anzeige des Urhebernamens in der Bildunterschrift ist einfach und schnell mit dem Content-Mangement-System (CMS) zu verwirklichen.

Darf das Foto geteilt werden, ist darauf zu achten, dass der Name am geteilten Bild im neunen Wiedergabemedium erhalten bleibt. Das ist technisch nicht immer möglich. Hier ist die im Absatz „Urhebernachweise in Soziale Medien“ dargestellte Bearbeitung der Datei (siehe unten) die sicherste Lösung.

Urhebernachweise bei in den Inhalt verlinkten Fotografien

Auch die Wiedergabe der abrufbaren einzelnen Mediendatei kann eine Darstellung eines Werkes sein, welche der Nennung des Urhebers bedarf.

Eine Möglichkeit zur Platzierung der Urhebernennung ist die Verwendung eines sogenannten Caption Containers zur Erstelleung der Bildunterschrift im Ihrem Content-Management-System. Die Namensnennung des Urhebers erfolgt auch hier in der Bildunterschrift. Sie wird sowohl am Bild im Fließtext des Artikels gezeigt, wie auch bei Zugriff auf die Mediendatei durch anklicken des Bildes.

Die Abbildung zeigt die Optik bei der Verwendung eines transparenten „Caption Containers“. Dieser kann so programmiert werden, dass die Bildunterschrift mit Namensnennung auch ausserhalb des Motives angezeigt wird

Wollen Sie verhindern, dass sich Bild und Urhebernachweis bei der Nutzung der rechte Maustaste voneinander lösen, kann dieses durch die Nennung des Urhebers in der Pixelebene der Bilddatei („grafische Metadaten“) erreicht werden (siehe weiter unten unter „Urhebernachweise in Sozialen Medien“).

Urhebernachweise bei Vorschaubildern – Transparentes GIF

Das Dateiformat GIF eignet sich gut für Vorschaubilder. Der Name des Urhebers kann in einer dem Bild zugefügten transparenten Ebene entsprechend 6 Punkt und dabei scharf wiedergegeben werden. Auf Grund der reduzierten Farbwiedergabe eignet sich das GIF jedoch nicht für großformatige Bildschirmwiedergaben.

 

Die Namensnennung des Urhebers kann bei Vorschaubildern in einer transparenten und dem unteren Bildrand zugefügten Ebene erfolgen. Das Bild zeigt die Bearbeitung mit Photoshop

 

Urhebernachweise bei Vorschaubildern – Mouseover

Bei dem sogenannten Mouseover wird die Maus über das Bild bewegt. Es erscheint dann ein kleines Kästchen mit Angaben zum Bild, die zuvor eingegeben wurden. Der Name des Urhebers kann hier platziert werden.

Zweifelhaft ist, ob diese technische Art der Namensnennung rechtlich ausreichend ist. Die Nachweise zur Urheberschaft sind bei Smartphones so ausgeschlossen. Weiter ist auch problematisch, wenn der Name des Urhebers nur über Zwischenschritte dem Betrachter des Bildes zugänglich wird.

 

Ein Mouseover kann den Namen des Urhebers anzeigen. Diese Praxis ist bei Vorschaubildern sehr häufig zu sehen. Ausreichend für eine rechtskonforme Urhebernennung ist diese Art der Platzierung nicht, wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde

 

Urhebernachweise bei Fotografien im Header der Website

Bei Fotografien, die im sogenannten Header – der Kopfzeile einer Website – Verwendung finden, sind grafisch zufriedenstellende Lösungen zur Namensnennung des Urhebers schwer möglich.

 

Die Namensnennung des Urhebers am Werk unterhalb und außerhalb der Kopfgrafik ist grafisch unschön. Eine Lösung kann die Platzierung des Namens im Motiv (siehe unten rechts im Bild) selbst sein. Dieses ist jedoch nur dann rechtmäßig, wenn dem Verwender ein Bildbearbeitungsrecht zur Veränderung der Bildinhalte eingeräumt wurde

 

Urhebernachweise in Sozialen Medien

Die Wiedergabe des Urhebernamens und der Quelle in einer Pixelebene des Fotos am Motivrand wird bei sogenannten „Social Media Lizenzen“ der Fotoagenturen (z.B. Fotolia) zu einer Nutzungsbedingung. Aber auch Ihre eigenen Bilder können Sie so vor Missbrauch und „Verwaisung“ schützen. Natürlich kann unerlaubt der Urhebernachweis aus dem Foto durch Auschnitt entfernt werden. Dennoch stellt die vorsätzliche und manuelle Entfernung des Urhebernachweises eine Hemmschwelle dar.

Namensnennungen zur Urheberschaft können natürlich auch im Text des Postings vorgenommen werden. Diese Lösung hat aber, nicht nur wegen der Zeichenbegrenzung auf Twitter, erhebliche Nachteile. Da Soziale Netzwerke Metadaten zur Urheberschaft aus der Bilddatei entfernen, ist es sinnvoll Bildnachweise in der Pixelebene des Bildes anzulegen. Damit bleibt eine Zuordnung der Urheberschaft (z.B. auf  Twitter) auch dann erhalten, wenn die Bilddatei von Nutzern über die rechte Maustaste „Grafik anzeigen“ wiedergegeben und über „Grafik speichern“ heruntergeladen wird.

 

Die Namensnennung wird mit einem Bildbearbeitungsprogramm unter dem Motiv auf einer „angestückten“ Ebene vorgenommen

 

Wird die hochgeladene Datei auf Twitter angeklickt, bleibt der Nachweis der Urheberschaft unter dem Foto als Bestandteil der Bilddatei sichtbar. Es handelt sich dann um „grafische Foto-Metadaten“ zur Urheberschaft

 

Mit Bildbearbeitungsprogrammen kann das Foto mit einem weißen (unteren) Rand als Bestandteil der Datei ergänzt werden. Der Name des Urhebers kann auf dieser Fläche als Pixelebene mit dem Textwerkzeug des Bildbearbeitungsprogramms eingefügt werden. Dieser Vorgang kann auch mit Bildmanagement-Systemen, wie zum Beispiel von FotoWare, automatiesiert werden

 

 

Fazit

Die dargestellten Methoden zur Nennung des Urhebers bei der Verwendung digitaler Fotos und Grafiken haben sowohl rechtliche wie auch grafische Vor- und Nachteile.

Die sicherste Art der Namensnennung am Werk ist die Platzierung unter dem Motiv in einer „angestückten“ Bildebene. Die Datei kann sich so nicht durch das Teilen in Soziale Netzwerke und die verschiedenen Möglichkeiten des Abrufes von der Namensnennung lösen.

 

Christian Eggers, 14. Mai 2017 (aktualisiert am 23.11.2018)

Der Autor ist Dozent für digitales Bildrechtemanagement und an verschiedenen Bildungseinrichtungen tätig.