Mitarbeitende der Öffentlichkeitsarbeit in staatlichen und gemeinnützigen Einrichtungen erwerben in diesem Workshop das Wissen zur Einhaltung der Vorschriften zum „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ entsprechend der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem „Recht am Bild“ nach dem Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) bei der Arbeit mit Personenfotos. Der Workshop eignet sich auch für Datenschutzbeauftragte, die ihr Wissen zum Spannungsverhältnis zwischen Datenschutz und Kommunikationsfreiheiten vertiefen möchten.
Zielsetzung der Online-Fortbildung
Grundsätzlich können Sie die Schwerpunkte des Seminars entsprechend Ihrer individuellen Fragestellungen bestimmen. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl zu den einzelnen Themenblöcken.
Schwerpunkt bilden die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) mit den praktischen Auswirkungen auf die bisherige Anwendung der Regelungen zum „Recht am Bild“ nach dem KUG für Unternehmenspublikationen und die Öffentlichkeitsarbeit im Internet.
Ausführliche und vertiefende Darstellung mit Lösungsmöglichkeiten zu folgenden Themen:
- Wahrung der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen (DSGVO und KUG) bei Veranstaltungsfotos, Mitarbeiterfotos, „Werbefotos“, Fotos zur Berichterstattung, Fotos von Minderjährigen; insbesondere in sozialen Netzwerken
- Verhältnis “Recht am Bild” und Datenschutz
- Veröffentlichungen von Mitarbeiterfotos (DSGVO)
- Der Model-Vertrag entsprechend DSGVO („Externe“ Personen und Mitarbeitende)
- Event-Fotografie im „berechtigten Interesse“ (DSGVO)
- Weitergabe von Personenfotos an Multiplikatoren (DSGVO)
- Besonderheiten bei Personenfotos in sozialen Medien und die Verantwortlichkeit (DSGVO)
- Beispiele und Muster zu Einwilligungserklärungen und Model-Verträgen entsprechend DSGVO
- Informations- und Dokumentations- und Nachweispflichten entsprechend der DSGVO
- Empfehlungen zur Umsetzung der DSGVO im digitalen Bildrechtemanagement
- Auswirkungen zur Rechtsprechung des EuGH „Verantwortlichkeit Facebook“ und die Einschätzungen der Datenschutzbehörden
- Auswirkungen der Rechtsprechung des BVerfG „Recht auf Vergessenwerden I und II“
Teilnehmerzahl, Dauer der Fortbildungsveranstaltung und Preise
Einzelunterricht bei freier Zeiteinteilung Euro 860,00 für bis zu 8 Stunden Online-Unterricht.
Gruppenunterricht mit maximal 12 Personen derselben Organisation: Euro 1.750,00. Das Seminar ist als ganztägiges Videokonferenz-Seminar (bis zu 8 Stunden Online-Zeit) angelegt. Das Seminar kann in Blöcke auf mehrere Tage aufgeteilt werden.
Aufgrund § 19 UStG erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese daher auch nicht aus.
Kontakt
Christian W. Eggers – Telefon 0431 / 569210 oder 0175 / 7205873 – eggers@nordbild.com
Die letzte Aktualisierung dieser Seite erfolgte am 19. April 2024