Das Risiko mit dem Status „Public Domain“

Nutzen Sie Bilder für Ihre Pressearbeit, z.B. zur Illustration einer Pressemitteilung, sollten Sie Ihren Multiplikatoren diese Nutzung sehr leicht machen. Das bedeutet, dass Sie bei so genannten „Handouts“ klarstellen, dass das Bildmaterial kostenfrei zur Verfügung steht. Am einfachsten erscheint eine Lösung, bei der die Fotos in den Bild-Metadaten unter „Public Domain“ gestellt werden. Nach deutschem Recht verzichten Sie damit auf die Ausübung Ihrer Urheber- bzw. Nutzungsrechte, so dass die Bilder von jedermann genutzt werden dürfen. Dieser als Gemeinfreiheit bezeichneter Status ist natürlich für den Bildadressaten sehr praktisch und entlastend.

Public-Domain-Einstellung
Verlockend ist die Funktion „Public Domain“ bei der Lizenzierung von Handout-Fotos durch Mausklick in den Metadaten mittels Photoshop. Handouts sollten jedoch sehr genau formulierte Nutzungsberechtigungen enthalten, damit es nicht zu bösen Überraschungen für abgebildete Personen und die herausgebende Pressestelle kommt

Warum Sie dennoch Ihre Pressebilder für die Öffentlichkeitsarbeit nicht unter „Public Domain“ stellen sollten

 

  1. Als die herausgebende Pressestelle verlieren Sie jeden Einfluss auf eine Bildnutzung, die gerade in dem von Ihnen gewünschten Kontext erfolgen soll. Sie können z.B. die Nutzung nicht so eingrenzen, dass das Bild nur zur aktuellen Berichterstattung über ein bestimmtes Ereignis verwendet werden darf.
  2. Haben Sie die Bilder von einem beauftragten Fotografen anfertigen lassen oder angekauft, müssen der Urheber und eventuell weitere Nutzungsrechteinhaber Ihnen sämtliche (!) Nutzungsrechte übertragen haben. Sie würden sonst eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn Sie das Bild einfach als gemeinfrei kennzeichnen und damit Befugnisse übertragen, die Sie gar nicht erworben haben.
  3. Sind Personen auf dem Bild, müssen Sie unbedingt beachten, dass die fotografierten Personen in der Regel nur für einen bestimmten Veröffentlichungszweck in einem ihnen bekannten Rahmen ihre Einwilligung gegeben haben und auch nur abgeben können. Wird das Foto nun gemeinfrei, kann es beliebig in völlig anderen redaktionellen Zusammenhängen als den durch die Einwilligung abgedeckten verwendet werden. Damit würden die Persönlichkeitsrechte (hier das Recht am eigenen Bild) der abgebildeten Personen verletzt.

 

Kamera auf einem Kommentar zu Urheberrecht
Machen Sie es Ihren Bildnutzern einfach: Muss gerätselt werden, was die Redaktion darf oder nicht darf und ob das Bild etwas kostet, haben Sie wenig Veröffentlichungschancen mit Ihrem Beitrag

 

Beispiel für einen kurzen Nutzungshinweis für Redaktionen

 

Damit Sie die Bildnutzung unbürokratisch und klar gestalten, sollten Sie der Bildbeschreibung in den Bild-Metadaten und in der Pressemitteilung einen speziellen Hinweis zur Bildnutzung voranstellen.

Eine sehr wichtigste Information für Handout-Fotos an Ihre Empfänger ist die, dass die Verwendung honorarfrei ist. Weiter sollte eine „Zweckbindung“ zum Schutze Ihrer Organisation und gezeigter Personen erfolgen.

Beispiel: „Nutzung honorarfrei und nur im Rahmen der Berichterstattung zu unserer Pressemitteilung vom 06.12.2015 – Jürgen Mustermann mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.“

(Christian Eggers, 13.08.2015)

Ich freue mich übrigens über Kommentare und Diskussionen!