Open Content lizenzieren in sieben Schritten

Unter dem Begriff „Open Content Lizenzierung“ ist die vergütungsfreie urheberrechtliche Freigabe für jedermann von Werken zu verstehen. Wichtig: Es handelt sich um vertragliche Lizenzen. Auch dann, wenn Sie mit den Nutzenden keinen Kontakt haben. Sie machen per vorgefertigter Lizenz ein Angebot zur Nutzung und der Nutzer nimmt dieses durch seine Nutzungshandlung an.

Die Grafik zeigt, wie dieses mit Creativ Commons Lizenzen, abgestuft in Berechtigungen für die Nutzer, geschehen kann.

Creative Commons ist eigentlich kein Open Content Konzept, sondern ein Begrenzungskonzept der Idee „Open Content“

Schritt 1 – Habe ich das Recht, das Werk unter CC zu verbreiten?

Diese Frage ist enorm wichtig: Wird einmal ein Werk unter CC im Internet verbreitet, sind die von Nutzern geteilten Werke nicht mehr „einzufangen“. Meist ziehen sie auch dann, wenn der Einstellende die Ursprungsveröffentlichung in seiner Einflusssphäre löscht, trotzdem weitere Verbreitungen über bereits geteilte Veröffentlichungen nach sich.

Stets ist zu klären, ob Sie als Einstellender das Recht dazu haben, das Werk auf diese Weise zu verbreiten. Wenn Sie selbst Urheber sind, ist dieses meist unproblematisch. Aber Vorsicht: Es kann sein, dass Sie Urheber sind und dennoch Urheberrechte anderer Personen entgegenstehen. So z. B. im Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitgeber in der Regel exklusive Nutzungsrechte an Ihrem Werk erwirbt. Sie können also dann nur mit Zustimmung der weiteren Rechteinhaber an Ihrem Werk CC Lizenzen vergeben.

Die sieben Schritte zur Publikation von „Open Content“
Download: Die sieben Schritte zur Lizenzierung von Open Content

Schritt 2 – Finanzielle Wertschöpfung verbrannt, will ich das wirklich?   

Bevor Sie loslegen und Ihr Werk unter CC „raushauen“, sollten Sie sich darüber klar sein, dass die direkte wirtschaftliche Verwertung Ihres Werkes sich damit erledigt hat. Sie haben keinen Vergütungsanspruch und wirklich jeder im Netz Herumirrende kann Ihr Werk jetzt, ohne mit Ihnen in Kontakt zu treten, nutzen.

Schritt 3 – CC oder Public Domain?

Open Content sollte nicht zu kompliziert zu publizieren sein. Das widerspricht der Idee „offene Inhalte“. So mancher Nutzer lässt lieber die Finger von einem eigentlich „offenen Werk“, wenn er mit kryptischen Zeichen und unverständlichen Formulierungen zur rechtmäßigen Nutzung bombardiert wird. Also, soll der Inhalt ganz frei ohne Restriktionen der CC Lizenzen sein, empfiehlt es sich das Werk durch die Kennzeichnung „Public Domain“ freizugeben.

Unterscheidung von „Public Domain“ und „CC Zero“

Nach den Grundsätzen des europäischen Urheberrechts können Urheberinnen und Urheber die Rechtsträgerschaft „Urheber“ weder übertragen noch aufgeben (siehe Abschnitt XX). Der aus dem amerikanischen Urheberrecht stammende Begriff „Public Domain“ umfasst jedoch gerade die Urheberfreiheit eines Werkes. Wie in Europa kann ein Werk durch Zeitablauf frei von Urheberrechten werden und im  US-amerikanischen Recht auch durch die Aufgabe des Urheberrechts. So kann „Public Domain“ nach US-Recht zweierlei bedeuten: Gemeinfreiheit durch Zeitablauf oder durch Aufgabe des Urheberrechts. Nach europäischen Grundsätzen kann es aber keine Gemeinfreiheit durch eine Aufgabe der Rechtsstellung „Urheber“ geben. Wie ist es dann zu verstehen, wenn in Deutschland Werke, deren Urheberrecht nicht durch Befristung abgelaufen ist, unter Public Domain angeboten werden?

Kennzeichnet beispielsweise eine deutsche Universität ein gerade entstandenes Werk als Public Domain bedeutet dieses nicht, dass kein Urheberrecht an dem Werk besteht. Nach europäischem Rechtsverständnis ist die Public Domain Kennzeichnung als ein vertragliches Versprechen zu verstehen. Es beinhaltet die Aussage „Wir verzichten auf die Ausübung jeglicher Urheberrechte.“ Damit ist dem Nutzer gesagt, dass er mit dem fremden Werk machen kann, was er will. Ohne dass Urheber und weitere Nutzungsrechteinhaber irgendwelche Ansprüche und Bedingungen bei der Nutzung des Werkes geltend machen werden.

Was ist nun der Unterschied zu einer CC Zero Lizenz? Hierfür lohnt ein Blick in die Creative Commons Erklärungen zu den einzelnen CC Lizenzen „Wenn das Material genutzt oder zitiert wird, sollten Sie nicht den Eindruck einer Gutheißung erwecken durch den Rechteinhaber oder die Person, die das Werk identifiziert hat.“ Wie Sie sehen, hat die Creative Commons Organisation mit der Formulierung „sollten“ schon eine Grenze bei der Nutzung der unter CC Zero Lizenz gestellten Inhalte gezogen. Daraus ist auch zu schließen, dass eine Verlinkung auf die bei Creative Commons hinterlegte Lizenz wie bei anderen Lizenztypen dieser Organisation eine „Spielregel“ darstellt. Dem Autor ist bisher jedoch kein Streitfall bekannt, in dem die unterlassene Verlinkung auf CC Zero zu einer Klage zur Ungültigkeit der Lizenz geführt hat.

Public Domain im europäischen Rechtsraum

Wer sich also ganz außerhalb der CC Bausteine bewegen möchte, kennzeichnet sein Werk als Public Domain und verspricht damit, den Nutzer für seine urheberrechtsrelevanten Handlungen niemals in Anspruch zu nehmen.

Wollen Sie das nicht, etwa weil Sie gerne Ihren Namen unter dem Werk sehen wollen oder auch beispielsweise Ihr Werk nicht im Zusammenhang von kommerziellen Interessen veröffentlich sehen wollen, dann nutzen Sie CC Lizenzen.

Kennzeichnen Sie Ihr Werk als CC, bedeutet das zunächst nur, dass jedermann ohne Vergütung Ihr Werk nutzen darf. Nun folgen in den nächsten Schritten nicht Berechtigungen der Nutzenden, sondern fein ausgeklügelte Beschränkungen, die Sie dem Nutzenden auferlegen können. CC ist eigentlich kein Open Content Konzept, sondern ein Begrenzungskonzept der Idee „Open Content“.

Open Content sollte nicht zu kompliziert zu publizieren sein. Das widerspricht der Idee! So mancher Nutzer lässt lieber die Finger von einem eigentlich „offenen Werk“, wenn er mit kryptischen Zeichen und unverständlichen Formulierungen zur rechtmäßigen Nutzung bombardiert wird. Also, soll der Inhalt ganz frei ohne Restriktionen der CC Lizenzen sein, empfiehlt es sich das Werk durch die Kennzeichnung „Public Domain“ freizugeben.

Wollen Sie das nicht, etwa weil Sie gerne Ihren Namen unter dem Werk sehen wollen oder auch beispielsweise Ihr Werk nicht im Zusammenhang von kommerziellen Interessen veröffentlich sehen wollen, dann nutzen Sie CC Lizenzen.

Kennzeichnen Sie Ihr Werk als CC, bedeutet das zunächst nur, dass jedermann ohne Vergütung Ihr Werk nutzen darf. Nun folgen in den nächsten Schritten nicht Berechtigungen der Nutzenden, sondern fein ausgeklügelte Beschränkungen, die Sie dem Nutzenden auferlegen können. CC ist eigentlich kein Open Content Konzept, sondern ein Begrenzungskonzept der Idee „Open Content“.

Schritt 4 – Soll Ihr Werk kommerziell genutzt werden dürfen?

Wie immer unklar: Was ist kommerziell? Was ist schon nicht mehr kommerziell? Hier gibt es schnell  Rechtsunsicherheiten. Das Extrem für die Einstufung als kommerziell wäre die Nutzung Ihres Werkes, z. B. eines Fotos, in einem Website-Beitrag, der für Waren und Dienstleistungen wirbt. Vieleicht noch mit einem Button „Jetzt bestellen und Vorteile sichern! Das Angebot ist streng limitiert!“ versehen.

Es geht aber auch Seriöseres zu unterbinden: Sie wollen nicht, dass fremde Personen mit Ihrem Werk eine finanzielle Wertschöpfungskette fördern. Beispiel: Buchautor E nutzt eine fremde Grafik für sein Fachbuch, das wiederum von einem Verlag käuflich zu erwerben sein wird. Sie haben mit Ihrer Grafik zu einem Produkt unter Bezahlschranke beigetragen. Damit ist das von der Organisation Creative Commons aufgestellte Merkmal „kommerziell“ erfüllt. Wäre die betreffende Grafik nur „nicht-kommerziell“ zu verwenden, wäre die Nutzung in diesem Beispiel vertragswidrig.

Beispiel zu Zweifelsfällen

Ein Museum organisiert mit Mitteln der öffentlichen Hand eine für Besucher kostenfreie Ausstellung. Im Foyer des Museums wird ein Ausstellungskatalog zum Selbstkostenpreis angeboten. Liegt hier eine kommerzielle Nutzung vor oder ist die Verwertung der Fotos als nicht-kommerziell einzustufen? Versteht man das NC-Modul als ein Verbot von Handlungen, die auf finanzielle Einnahmen gerichtet sind, wäre die Nutzung der Fotos mit der Kennzeichnung nicht-kommerziell rechtswidrig. Versteht man das NC-Modul mehr in einer gemeinnützigen Funktion zur Förderung von Kultur und Wissenschaft, fällt es schwer bei einer Refinanzierung eines kulturellen Projektes eine kommerzielle Nutzung anzunehmen.

Was nun?

Eine Regel lässt sich für die vielen Fälle, in denen Refinanzierungen eine Rolle spielen, nicht aufstellen. Hier bleibt dem Nutzer nichts anderes übrig, als Risiken abzuwägen oder von vorneherein auf Werke mit dem unklar formulierten „nicht-kommerziell“ zu verzichten.   

Interessant ist, dass selbst innerhalb der Creative Commons Organisation das NC-Modul als eine Bedingung genannt wird, die zu Abgrenzungsschwierigkeiten führt. Nach längeren Ausführungen über Graubereiche kommen die Autoren eines Leitfadens zu folgendem Fazit: „Ein Verzicht auf das NC-Modul und die Einschränkungen, die es mit sich bringt, vermeidet solche Unsicherheiten.“

Wenn Sie die Unsicherheiten bei Nutzenden nicht wollen, dann lassen Sie die „Nicht-kommerziell-Karte“ weg.

Schritt 5 – Bearbeitungen erlauben?

Sie wollen nicht, dass Fremde Ihr Werk einfach verändern, etwas herausnehmen oder zufügen? Wenn ja, dann hält der „CC Baukasten“ auch dafür ein Restriktionssymbol parat (siehe Grafik, Schritt 5).

Schritt 6 – Darf zu anderen CC Bedingungen verbreitet werden, als Sie es ursprünglich getan haben?

Wenn Sie die Bearbeitung Ihres Werkes durch Fremde erlaubt haben, dann kann es natürlich vorkommen, dass sich Bearbeiter auf den Standpunkt stellen: „Jetzt ist das aber auch mein Werk!“. Und dann meinen diese Bearbeiter, dass sie auch entscheiden dürfen, wie das nunmehr natürlich im Auge des Bearbeiters aufgewertete Werk weiter zu verbreiten ist.

Dem können Sie einen Riegel vorschieben. Indem Sie das „Copyleft Zeichen“ (siehe Schritt 6 der Grafik) verwenden. Es weiß zwar niemand, was das ist und bewirkt, aber es ist verbindlich damit gesagt, dass der Bearbeiter nur unter Ihrer ursprünglichen Bedingung weiterverbreiten darf. 

Schritt 7 – Ehre wem Ehre gebührt – Namensnennung

Falsche Bescheidenheit kann manchmal schaden. Und so haben Sie mit dem „Person Zeichen“ die Möglichkeit, den Nutzer zur Nennung Ihres Namens zu bewegen. Tut er das nicht, und das gilt für alle auferlegten Restriktionen der CC Lizenzen, ist die Lizenz ungültig und die Nutzung damit rechtswidrig.

Christian W. Eggers – 4. März 2022 (letzte Aktualisierung dieses Beitrags am 8. März 2022)- eggers @nordbild.com