Blockchain und Rechtemanagement in der Fotografie

Mit der Gründung des KODAKOne Fotoportals zur Vergabe von Bildrechten und zur Abrechnung von Nutzungen rückt die Blockchain-Technik nun auch in das Blickfeld der Fotoproduzenten und der Fotonutzer. Auch unabhängig von der Kopplung an eine virtuelle Währung (z. B. Bitcoin) kann eine Blockchain-Software für das digitale Bildrechtemanagement, also zur Vergabe und Klärung von Nutzungsrechten, eingesetzt werden.

Anwendungsbeispiele bilden nicht nur Fotovertriebsplattformen wie KODAKOne. Auch bei der internen Verwaltung der Bildbestände eines einzelnen Unternehmens oder einer Holding könnte in der Blockchain-Technik eine ergänzende Erweiterung zum bisherigen digitalen Rechtemanagement bestehen. Welche Vorteile, Möglichkeiten und Grenzen die Rechteverwaltung von Bildern mittels Blockchain-Software bieten kann, soll im Folgenden dargelegt werden.

 

 

Sollten Sie bisher noch nicht von der Blockchain-Technik gehört haben oder sich kurz in Erinnerung rufen wollen, was eine Blockchain ist, lesen Sie bitte die im Kasten wiedergegebene Begriffserklärung der Wikipedia Enzyklopädie

„Der Begriff Blockchain wird auch für ein Konzept genutzt, mit dem ein Buchführungssystem dezentral geführt werden kann und dennoch ein Konsens über den richtigen Zustand der Buchführung erzielt wird, auch wenn viele Teilnehmer an der Buchführung beteiligt sind. Dabei gibt es Konzepte, die das Vertrauen in eine zentrale Instanz erfordern, aber auch solche, die vollständig ohne das Vertrauen in einen solchen Mittelsmann auskommen. Worüber in dem Buchführungssystem Buch geführt wird, ist für den Begriff der Blockchain unerheblich. Es können zum Beispiel Werte einer Währung, Immobiliengrundbücher, Wikipedia-Einträge, Kunstgegenstände oder Verträge sein. Entscheidend ist, dass spätere Transaktionen auf früheren Transaktionen aufbauen und diese als richtig bestätigen, indem sie die Kenntnis der früheren Transaktionen beweisen. Damit wird es unmöglich gemacht, Existenz oder Inhalt der früheren Transaktionen zu manipulieren oder zu tilgen, ohne gleichzeitig alle späteren Transaktionen ebenfalls zu zerstören, die die früheren bestätigt haben. Andere Teilnehmer der dezentralen Buchführung, die noch Kenntnis der späteren Transaktionen haben, würden eine manipulierte Kopie der Blockchain ganz einfach daran erkennen, dass sie viel kürzer ist als die eigene oder Inkonsistenzen in den Beweisen aufweist.“ https://de.wikipedia.org/wiki/Blockchain

Nutzen des digitalen Bildrechtemanagements

Die Verwaltung der Bildrechte wird zur Vermeidung von Rechteüberschreitungen betrieben. Bildrechtemanagement soll Schaden vom Unternehmen durch die Vermeidung von Rechtstreitigkeiten und Abmahnungen abwenden. Weiter liegt in der digitalen Darstellung der Berechtigungen unmittelbar beim Browsen des Bildes eine Zeitersparnis zur Rechteklärung. Auch können bestimmte Nutzungsberechtigungen (z. B. zur Bildmontage) gezielt gesucht und mit dem zugehörigen Fotos dargestellt werden.

Kann die Blockchain die Aufgaben oder Teilbereiche des digitalen Bildmanagements erfüllen und welche Vorteile bestehen dabei gegenüber der herkömmlichen zentralen datenbankgestützten Rechteverwaltung mittels konventioneller Software zur Medienverwaltung?

Zentrale Rechteverwaltung als Bestandteil des Media Asset Managements

Unternehmen mit großen Bildbeständen, etwa für PR und Marketing oder zur Dokumentation der eigenen Produkte, haben die Bildrechteverwaltung meist in das datenbankgestützte Bildarchiv integriert. Die digitale Bildrechteverwaltung ist damit sinnvoller Weise ein Bestandteil des Media Asset Managements (MAM), welches alle Anwendungen von der Archivierung über die Produktion bis hin zur Verteilung (Distribution) von Bilddaten unterstützt. Eine moderne Bilddatenbank zeigt dem Anwender dabei den Umfang der erworbenen Lizenzen, das Erlöschen von Nutzungsrechten durch Zeitablauf, die Urheberschaft sowie auch die bisherigen Verwendungen zu einem Bild (Bildhistorie).

Weiter werden über die Datenbank auch Zugriffsrechte („Wer darf was mit Bildern machen?“) geregelt. Die Pflege der Daten setzt voraus, dass alle relevanten Informationen durch autorisierte Mitarbeiter in das System eingegeben werden. Automatisieren und Teilautomatisieren lässt sich dabei die Dokumentation von Zugriffen und Verwendungen, die Erstellung von Bildnachweisen (Autor und Bildquelle), die Verschlagwortung und Bildbeschreibung, die Erstellung von Informationen zum Umfang der Lizenz sowie die Vergabe von Nutzungsrechten an Dritte bei der Weitergabe von Bildern, etwa zur Öffentlichkeitsarbeit.

Funktion einer konventionellen Bilddatenbank. Alle rechtlich relevanten Informationen werden dem Datenbanknutzer beim Browsen des gesuchten Bildes angezeigt

Dezentrale Bildrechteverwaltung mittels Blockchain-Software

Warum sollte ein Unternehmen sich mit der Blockchain befassen, wenn diese Technik nicht unmittelbar Vorteile gegenüber dem bisherigen Verfahren der Rechteverwaltung bietet? Wie gestaltet sich nun ein Rechtemanagement mittels der Blockchain und welche Vorteile bestehen hier gegenüber der bisherigen digitalen Verwaltung?

 

 

Die „dezentrale Buchhaltung“ bietet gegenüber der zentralen Erfassung von Bildnutzungen (Transaktionen) eine erhöhte Rechtssicherheit bei der Lizenzierung, führt zur Zeitersparnis bei der Dokumentation von Verwendungen und ermöglicht durch automatische Aktualität der „Buchführung“ für den Nutzerkreis eine optimale Transparenz.

  • Beispiel Zeit- und Aufwandsersparnis: Bildnutzungen werden ohne großen Kommunikationsaufwand dokumentiert. Eine Bildbearbeitung durch die Grafikabteilung wird dann unmittelbar beim Grafiker als Transaktion erfasst und in den „Foto-Datensatz“ dezentral für alle Teilnehmer sichtbar und automatisch über die Blockchain-Software in die Kopien der Fotos unabhängig vom Speicherort eingefügt.
  • Beispiel Rechtssicherheit: Copyright-Informationen und vertragliche Nutzungsbedingungen sind, einmal für das in die Blockchain gestellte Bild festgelegt, weder löschbar noch veränderbar. Die einzelne Manipulation an einem Foto durch einen einzigen Teilnehmer würde sofort auffallen, weil ja die Mehrheit der Teilnehmer die ursprünglichen Informationen dezentral zur Verfügung hat.
  • Beispiel Transparenz: Ein Unternehmen als Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte kann bei der Herausgabe von Marketing-Fotos an seine Vertragshändler verfolgen, welche Veröffentlichungen und Bearbeitungen diese vornehmen. Auch ist es schnell möglich, zu erkennen, ob das betreffende Bild bereits mehrfach zur Verfügung gestellt wurde und vielleicht durch ein aktuelleres ergänzt werden sollte. Voraussetzung wäre jedoch, dass alle Vertragshändler die Fotos nur in Verbindung mit der vom Unternehmen bestimmten Blockchain-Software nutzen.

Technische und marktabhängige Voraussetzungen zur Nutzung der Blockchain

Die Nutzung einer einheitlichen Blockchain-Software innerhalb eines Unternehmens oder einer Unternehmensholding lässt sich schnell verwirklichen. Entweder durch Kauf und Konfiguration einer Software oder durch die Arbeit eines Programmierers ganz individuell nach den Bedürfnissen des Unternehmens.

Ein digitales Foto eignet sich hervorragend zur Aufnahme in eine Blockchain. So wie bisher mittels Metadaten als Bestandteil der Bilddatei in den sogenannten IPTC-Feldern, können Informationen (z. B. die Urheberschaft) einfach mit dem Bild zu einem einzigen Datensatz verbunden werden. Insofern bietet die Blockchain hier nichts Neues oder Ungewöhnliches für Bildanbieter und Bildnutzer.

 

Die Grafik zeigt schematisch sehr vereinfacht die dezentrale Erfassung und Fortschreibung von Bildnutzungen mittels einer Blockchain-Software

 

Eine Bearbeitungs- und Verwendungshistorie kann mittels der Blockchain-Software auf einfache Weise Bestandteil der Bilddatei werden. Voraussetzung ist, dass das Foto innerhalb der die „Kette“ bildenden Blockchain-Software genutzt wird. Damit benötigen Sie für alle Personen, die etwas mit dem Bild machen, es z. B. bearbeiten oder an Dritte herausgeben, eine Blockchain-Software die zwingend von den handelnden Personen genutzt wird. Denn die Kette soll ja kontinuierlich durch „Blöcke“, die die Vorgänge dokumentieren, erweitert werden. Sobald das Bild jedoch außerhalb der die Kette bildenden Software genutzt wird, endet die Kontrolle und die Dokumentation der Bildnutzungen.

Blockchain als Standard der Rechteverwaltung digitaler Bilder?

Sobald Ihr Foto die Kette verlässt, sind alle Innovationen und Vorteile der Blockchain-Technik vergebens. Eine Standard-Software ist zur Erfassung des vollständigen Werdeganges eines Fotos, das im Internet verbreitet wird, zurzeit unwahrscheinlich.

Nur mit Mühe und auch nur rudimentär sind bisher verbindliche Standards zur digitalen Rechteverwaltung über die IPTC-Daten eines Fotos möglich geworden. Diese Standards sind durch die Zusammenarbeit von Nachrichtenagenturen und Bildanbietern unter Schwierigkeiten durch jahrelange Bemühungen entstanden und nur sehr zögernd in die verbindliche Darstellung der Bildrechte eingesickert. Noch immer löschen beispielsweise Soziale Netzwerke die als Metadaten hinterlegten Informationen aus dem Bilddatensatz heraus. Zur Zeit besteht kaum Optimismus, dass der sehr uneinheitliche Fotomarkt sich auf eine verbindliche Nutzung der Blockchain-Technik einigt.

Bei aller Freude und Begeisterung über die Innovationen der Blockchain sind die Hindernisse zur Einführung der Rechteverwaltung mittels dieser Technik als einen für alle Fotonutzer verbindlichen Standard erheblich.

„Wegen ihrer Komplexität und ihrer Neuheit steckt die Blockchain-Technik für die Fotografie noch in den Kinderschuhen. Sie bietet zwar einen deutlich besseren Schutz als jede derzeit auf dem Markt erhältliche Lösung, steht jedoch vor der gewaltigen Aufgabe einer massiven Übernahme durch eine große Gruppe von Teilnehmern, wobei die reichsten wie Instagram, Google oder Pinterest eindeutig gegen eine Stärkung der Urheberrechtsbestimmungen sind.“ (Paul Melcher, übersetzt vom Autor) http://blog.melchersystem.com/photography-blockchain-technology/

Nahe Zukunft der Blockchain in der Fotografie

Zu erwarten ist, dass beide Verwaltungssysteme, das zentrale wie auch das dezentrale, entsprechend ihrer Vor- und Nachteile miteinander kombiniert werden. So könnte die Blockchain zur Erfassung der Bildhistorie in das bestehende Bildmanagement integriert werden und als Ergänzung zur zentralen Bilddatenbank „mitlaufen“.

Dabei müssten die Datensätze der Kette dann wiederum durch ein konventionelles Programm zum Bildmanagement erfasst werden, so dass diese auch in der zentralen Datenbank des Unternehmens als „oberste Instanz“ vorliegen und für den Nutzerkreis dargestellt werden können.

Blockchain in Unternehmen und in Presseverlagen

Sehr wahrscheinlich ist, dass führende und neue Mediendatenbankhersteller in naher Zukunft Bildverwaltungssysteme auch auf der Basis der Blockchain anbieten werden. Möglich und sinnvoll ist dabei die Kombination von Teilbereichen des Rechtemanagements durch konventionelle (zentrale) Verwaltungssoftware mit der dezentralen Erfassung von Bildtransaktionen mittels der Blockchain-Technik.

Dieses wäre z. B. für Unternehmen, die einen hohen Nutzerzugriff und Verwendungen durch unterschiedliche Personen erlauben müssen, von Vorteil.

Beispiele hierfür sind Zugriffe von Vertragshändlern auf Werbematerial der Herstellerfirma oder die Zugriffe von Redakteuren auf die Bilddatenbank ihres Verlages. Bisherige Veröffentlichungen in verschiedenen Zeitungsausgaben und Internetportalen sind so schnell von der Redaktion erkennbar und damit können Doppelungen vermieden werden.

Weiter könnten die Informationen der Blockchain den sogenannten Anstrich der Honorarbuchhaltung oder der Bildredaktion zur Abrechnung von Vergütungen erheblich erleichtern.

Vorstellbar ist auch, dass eine Nachrichtenagentur die Nutzung ihrer Blockchain-Software zur Geschäftsbedingung der Bildnutzungen für ihre Kunden macht. Damit wäre es der Agentur ohne weiteres möglich die Veröffentlichungen der Kunden zeitsparend und genau zu erfassen. Dieses hätte z. B. einen großen Nutzen bei der Kontrolle der Einhaltung von Flat-Rate-Verträgen.

Gemeinsam ist diesen Anwendungsmöglichkeiten der Konsens die Fotos nicht außerhalb der erfassenden Blockchain-Software zu nutzen. Innerhalb eines Unternehmens oder einer Unternehmensholding ist dieser Konsens leicht zu erzielen.

Für Bildanbieter (Bildagenturen) mit Vertragspartnern kann die Blockchain nur dann durchsetzbar sein, wenn sich Vertragspartner auf die Verwendung der Blockchain-Software als Bestandteil der Nutzungsbedingungen verpflichten. Dieses dürfte nur marktführenden Agenturen gelingen und wird wohl nicht in naher Zukunft zur Diskussion stehen.

Blockchain für Fotoportale

Hürdenreicher als in Unternehmen, die ihre Bildbestände selber verwalten, gestaltet dich die Einführung der Blockchain im Fotomarkt. Hier werden sich, wie jetzt mit KODAKOne,  Fotoportale etablieren, die die Bildnutzung an eine virtuelle Währung koppeln. Das Bezahlsystem zur virtuellen Währung bindet dann Anbieter und Käufer an die Nutzung einer Blockchain-Stoftware.

Nun stellt sich die Frage, was passiert, wenn Bildanbieter dasselbe Foto über ein Blockchain-Fotoportal und gleichzeitig über herkömmliche Wege (wie etwa mittels Portalen mit der Vergabe von Creative Commens Lizenzen vertreiben. Die Unbestechlichkeit und die Tranparenz der Blockchain-Technik bietet dann keine Vorteile. Die Unübersichtlichkeit der Geschäftsmodelle der Bildanbieter wäre für die Bildnutzer als Konsumenten lediglich um eine Facette reicher.

Screenshot des KODAKOne Fotoportals

Fazit

Auch wenn wohl kaum von einer bevorstehenden Revolution der Handhabung von Bildrechten durch die Blockchain-Technik gesprochen werden kann, wird sich diese vielversprechende Art der Rechteverwaltung in Unternehmen und Presseverlagen neben der konventionellen Handhabung der Rechteklärung etablieren. Die Blockchain-Technik könnte schon heute als eine Erweiterung in der Kombination zur zentralen Bilddatenbank, die Vorgänge erfassen, die typischerweise nicht unmittelbar in der Sphäre des Unternehmens stattfinden, aber dennoch für das Unternehmen  relevant sind. Abhängig bleibt der Erfolg der dezentralen Buchführung von einem Konsens aller Anwender zur Nutzung einer Blockchain-Software bei der Handhabung von Bildern.

 

Christian Eggers, 15. Januar 2018

Der Autor ist Dozent für Bildrecht und digitales Bildrechtemanagement.