LG München zur Nutzung fremder Fotos im Rahmen der neuen Regelungen zur Karikatur, zur Parodie und zum Pastiche

Die Verwendung eines fremden Fotos mit am linken oberen Rand hinzugefügten Schriftzug: „Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!“ durch den Kreisverband einer Partei auf ihrem Facebook-Account stellt keine zulässige Nutzung im Sinne der neuen Regelungen des § 51a UrhG dar. Es seien „wahrnehmbare Unterschiede zum Originalwerk“ erforderlich.

Quelle: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2022/16.php

(22. Juni 2022)