Letzte Aktualisierung: 23.11.2018
Dieser Artikel zeigt Ihnen Möglichkeiten, wie Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht zur „Anerkennung der Urheberschaft“ nach § 13 Urheberrechtsgesetz (UrhG) bei Internet-Verwendungen von Fotografien und Grafiken technisch nachkommen können.
Die Nennung des Urhebers (Fotografen, Grafikers) ist Bestandteil des sogenannten Bildnachweises. Dieser setzt sich aus dem Namen des Urhebers, der Bildquelle (z. B. Agentur) und eventueller weiterer Rechteinhaber (z. B. der Nennung des Inhabers der Designrechte bei gezeigten fremden Designs) zusammen.
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Platzierung des Bildnachweises mittels Verlinkungen
Rechtlich nicht ganz sicher, aber meist akzeptiert, ist die Nennung des Urhebers mittels eines Links zu einem Verzeichnis der Bildnachweise. Dieser Link, angebracht über oder unter einem gezeigten Foto, führt zu einer Auflistung der Bildverwendungen als Bestandteil der jeweiligen Webpräsenz.
Wichtig ist dabei, dass dem Betrachter die Zuordnung von Bild und Namensnennungen
1) eindeutig erkennbar wird und
2) ohne weitere technische Hürden möglich ist.
Die Grafik zeigt ein Beispiel, wie Namensnennungen und Bild für den Betrachter verknüpft bleiben. Ein solches Verzeichnis kann (muss aber nicht zwingend) auch auf der Seite Impressum angelegt werden.
Platzierung des Bildnachweises dierekt an der Abbildung
Nachfolgend geht es um die Urhebernennung direkt an der Abbildung für die Fälle, in denen der Urheber oder die Bildagentur dieses so bestimmen.
Wurde keine Absprache über die Platzierung des Nachweises getroffen, ist die Nennung des Namens nahe an dem wiedergegebenen Bild die rechtlich sicherste Form der gesetzlichen Namensnennungspflicht nach § 13 UrhG nachzukommen.
Urhebernachweise bei Fotografien im Fließtext der Website
Die Anzeige des Urhebernamens in der Bildunterschrift ist einfach und schnell mit dem Content-Mangement-System (CMS) zu verwirklichen.
Darf das Foto geteilt werden, ist darauf zu achten, dass der Name am geteilten Bild im neunen Wiedergabemedium erhalten bleibt. Das ist technisch nicht immer möglich. Hier ist die im Absatz „Urhebernachweise in Soziale Medien“ dargestellte Bearbeitung der Datei (siehe unten) die sicherste Lösung.
Urhebernachweise bei in den Inhalt verlinkten Fotografien
Auch die Wiedergabe der abrufbaren einzelnen Mediendatei kann eine Darstellung eines Werkes sein, welche der Nennung des Urhebers bedarf.
Eine Möglichkeit zur Platzierung der Urhebernennung ist die Verwendung eines sogenannten Caption Containers zur Erstelleung der Bildunterschrift im Ihrem Content-Management-System. Die Namensnennung des Urhebers erfolgt auch hier in der Bildunterschrift. Sie wird sowohl am Bild im Fließtext des Artikels gezeigt, wie auch bei Zugriff auf die Mediendatei durch anklicken des Bildes.
Wollen Sie verhindern, dass sich Bild und Urhebernachweis bei der Nutzung der rechte Maustaste voneinander lösen, kann dieses durch die Nennung des Urhebers in der Pixelebene der Bilddatei („grafische Metadaten“) erreicht werden (siehe weiter unten unter „Urhebernachweise in Sozialen Medien“).
Urhebernachweise bei Vorschaubildern – Transparentes GIF
Das Dateiformat GIF eignet sich gut für Vorschaubilder. Der Name des Urhebers kann in einer dem Bild zugefügten transparenten Ebene entsprechend 6 Punkt und dabei scharf wiedergegeben werden. Auf Grund der reduzierten Farbwiedergabe eignet sich das GIF jedoch nicht für großformatige Bildschirmwiedergaben.
Urhebernachweise bei Vorschaubildern – Mouseover
Bei dem sogenannten Mouseover wird die Maus über das Bild bewegt. Es erscheint dann ein kleines Kästchen mit Angaben zum Bild, die zuvor eingegeben wurden. Der Name des Urhebers kann hier platziert werden.
Zweifelhaft ist, ob diese technische Art der Namensnennung rechtlich ausreichend ist. Die Nachweise zur Urheberschaft sind bei Smartphones so ausgeschlossen. Weiter ist auch problematisch, wenn der Name des Urhebers nur über Zwischenschritte dem Betrachter des Bildes zugänglich wird.
Urhebernachweise bei Fotografien im Header der Website
Bei Fotografien, die im sogenannten Header – der Kopfzeile einer Website – Verwendung finden, sind grafisch zufriedenstellende Lösungen zur Namensnennung des Urhebers schwer möglich.
Urhebernachweise in Sozialen Medien
Die Wiedergabe des Urhebernamens und der Quelle in einer Pixelebene des Fotos am Motivrand wird bei sogenannten „Social Media Lizenzen“ der Fotoagenturen (z.B. Fotolia) zu einer Nutzungsbedingung. Aber auch Ihre eigenen Bilder können Sie so vor Missbrauch und „Verwaisung“ schützen. Natürlich kann unerlaubt der Urhebernachweis aus dem Foto durch Auschnitt entfernt werden. Dennoch stellt die vorsätzliche und manuelle Entfernung des Urhebernachweises eine Hemmschwelle dar.
Namensnennungen zur Urheberschaft können natürlich auch im Text des Postings vorgenommen werden. Diese Lösung hat aber, nicht nur wegen der Zeichenbegrenzung auf Twitter, erhebliche Nachteile. Da Soziale Netzwerke Metadaten zur Urheberschaft aus der Bilddatei entfernen, ist es sinnvoll Bildnachweise in der Pixelebene des Bildes anzulegen. Damit bleibt eine Zuordnung der Urheberschaft (z.B. auf Twitter) auch dann erhalten, wenn die Bilddatei von Nutzern über die rechte Maustaste „Grafik anzeigen“ wiedergegeben und über „Grafik speichern“ heruntergeladen wird.
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Christian Eggers, 14. Mai 2017 (aktualisiert am 23.11.2018)
Der Autor ist Dozent für digitales Bildrechtemanagement und an verschiedenen Bildungseinrichtungen tätig.