Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen zum Medienrecht

Die letzte Aktualisierung der Entscheidungssammlung auf dieser Website erfolgte am 31. März 2022

Diese Übersicht zur Rechtsprechung zum Medienrecht – insbesondere dem Bildrecht – wird fortlaufend aktualisiert. Die Sammlung wurde 2019 als Service zum Ratgeberbuch „Quick Guide Bildrechte – 2. Auflage“ begonnen.

LfDI informiert oberste Landesbehörden zur Nutzung von Facebook-Fanpages

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg warnt öffentliche Stellen vor der Nutzung gewerblicher sozialer Netzwerke. „Für die bei Besuch einer Fanpage ausgelöste Speicherung von Informationen in den Endeinrichtungen der Endnutzer:innen […] sowie für die Verarbeitungen personenbezogener Daten, die von Seitenbetreibern verantwortet werden, sind keine wirksamen Rechtsgrundlagen gegeben. Darüber hinaus werden die Informationspflichten aus Art. 13 DSGVO nicht erfüllt.“

Öffentliche Stellen sollten sich darauf einstellen, dass im Zuge der Rechtsprechung der Betrieb von behördlichen Facebook-Fanpages als rechtswidrig eingestuft wird und die Datenschutzbehörden den Betrieb untersagen.

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/lfdi-informiert-oberste-landesbehoerden-zur-nutzung-von-facebook-fanpages/

(31. März 2022)

Zur Strafbarkeit des Fotografierens hilfloser Personen nach § 201a StGB und der Rechtfertigung einer anschließenden Hausdurchsuchung

Rechtsprechung des Landgerichts Bonn (Beschluss vom 13. Juli 2021, Aktenzeichen 50 Qs-410 JS 78/21 – 18/21). Staatsanwaltschaft und Polizei sind zur Hausdurchsuchung berechtigt.

Beitrag von Daniel Kötz Hilflose Person fotografiert? 201a StGB! Hausdurchsuchung! (anwalt.de)

(10. Januar 2022)

Einbettung von Bildern über Instagram verhindern

Beitrag aus dem Blog rechtambild.de über eine neue Instagram-Funktion zur Verhinderung der Einbettung von auf Instagram hochgeladenen Fotos auf anderen Websites. Hintergrund sollen aktuelle rechtliche Streitigkeiten in den USA über die Nutzung von Instagram-Fotos im Wege der Einbettung sein.

Einbettung von Bildern über Instagram verhindern – Recht am Bild von Dennis Tölle

(10. Januar 2022)

Presserecht: Grundsatzentscheidung im Diesel-Skandal zu Anhörungspflichten der Presse

„Der BGH hat zwei bereits seit längerem schwelende Fragen zu den Anhörungspflichten der Presse bei einer Berichterstattung über einen Straftatverdacht beantwortet: Der BGH hat die Diskussion der Presse beendet, ob die Presse auf eine Anhörung dann verzichten kann, wenn der Betroffene aufgrund seiner Inhaftierung für eine Anfrage nicht erreichbar ist. Neu ist nun die durch den BGH bestätigte Verpflichtung der Presse, in einem solchen Fall alle auch nur denkbaren Hebel in Bewegung zu setzen, um den Betroffenen mit einer Anfrage zu erreichen.“

Quelle: HÖCKER – Medien- und Markenrecht (hoecker.eu) 

(3. Januar 2022)

Der Retweet eines von einem Dritten erneut hochgeladenen Fotos eines zuvor vom Rechteinhaber auf Twitter eingestellten Bildes ist keine Urhebrrechtsverletzung

AG Köln, Urteil vom 22.04.2021 – 111 C 569/19 – openJur

„Der klagende Rechteinhaber lud das gegenständliche Foto bei Twitter hoch. Eine dritte Person twitterte das Foto ebenfalls, indem sie das Bild erneut hochlud (und nicht retweetete). Die beklagte Person retweetete das Bild nun von dieser dritten Person (und nicht vom Account des Rechteinhabers). Hiergegen wendete sich der Kläger mit seiner Klage und verlangte die Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren für die erfolgte Abmahnung. Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung hatte der Beklagte vorgerichtlich bereits abgegeben.“

Quelle und Beitrag zur Vertiefung: AG Köln: Retweet eines Bildes ist keine Urheberrechtsverletzung – Recht am Bild  

(3. Januar 2022)

Neue Stellungnahmen der Aufsichtsbehörden in Deutschland und Luxemburg zu Cookies auf Webseiten

„Welche Anforderungen gelten für das Setzen von Cookies auf Webseiten? Diese schon seit der ePrivacy-Richtlinie viel diskutierte und umstrittene Frage ist durch das Inkrafttreten des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Deutschland wieder verstärkt in den Fokus gerückt.“

Quelle: Wann ist ein Cookie „unbedingt erforderlich“? (reuschlaw.de)

(7.12.21)

Rechtswidrig hergestellte Fotos genießen Urheberschutz

Die Frage nach dem Urheberschutz von Fotografien sei unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit der Erstellung zu betrachten. Urheberschutz kann daher auch dann entstehen, wenn die Bilder rechtswidrig (z.B. unter Verletzung von Urheberrechten Dritter) entstanden sind: „Es steht dem Urheberrechtsschutz nicht entgegen, wenn die Herstellung des Werks gesetzwidrig wäre (vgl. Schricker/Loewenheim, § 2, Rn. 70).“ LG Köln, Urt. v. 1. Juli 2021, Az.: 14 O 15/20

Quelle: https://www.rechtambild.de/2021/11/rechtswidrig-hergestellte-fotos-geniessen-urheberschutz/ – Dennis Tölle

(2.12.21)

Ausgang des Verfahrens Wirtschaftsakademie ./. ULD (Az. 4 LB 20/13) in Sachen Facebook-Fanpages

„Nach mündlicher Verhandlung hat das OVG Schleswig geurteilt, dass die Klage gegen den Bescheid des ULD aus November 2011 auf Deaktivierung der Facebook-Fanpage der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein endgültig abgewiesen wurde. Die auf § 38 Abs. 5 S. 2 BDSG a. F. gestützte Untersagungsanordnung wurde damit als rechtmäßig erkannt. Die Revision wurde nicht zugelassen.“

„Maßgeblich für die Beurteilung war die rechtliche und tatsächliche Situation im Jahr 2011.“

Quelle: ULD Schleswig-Holstein

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1384-Ausgang-des-Verfahrens-Wirtschaftsakademie-..-ULD-Az.-4-LB-2013-in-Sachen-Facebook-Fanpages.html

(30.11.21)

 

Keine Einsicht in Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministeriums

„Nach dem Informationsfreiheitsgesetz besteht kein Anspruch auf Einsicht in Twitter-Direktnachrichten, die das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in den Jahren 2016 bis 2018 erhalten und versandt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.“

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts Nr. 69/2021 vom 28.10.2021

(25.11.21)

Neue Cookie-Regeln im § 25 des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG)

„Ab dem 01. Dezember 2021 gelten neue Cookie-Regeln im § 25 des neuen Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TTDSG). Dabei holt der Gesetzgeber nach einer indirekten Rüge des EuGH, die Umsetzung der sog. “Cookie-Richtlinie” von 2009 nach (Art. 5 Abs. 3 ePrivacy-Richtlinie).“

Quelle und ausführlich zur neuen Regelung: Thomas Schwenke: TTDSG – Cookies unter Aufsicht – Rechtsbelehrung 102 – Rechtsbelehrung

(25.11.21)

Abmahnungen und Schleichwerbung – Grundsatzurteile des BGH zu Influencerinnen

Zusammenfassung von Jens Schade (Hannover) zu den jüngsten BGH Urteilen zu Influencerinnen: Medienrecht: Abmahnungen und Schleichwerbung – Grundsatzurteile des BGH – Hannover-Döhren-Wülfel-Mittelfeld – myheimat.de

(5.11.21)

Recht am Bild – BGH verhandelt über Tina Turner Plakat

Das Werbeplakat für eine Tribute-Show mit einer Doppelgängerin hat den BGH vor eine Abwägung der Kunstfreiheit mit dem Recht am eigenen Bild gestellt. Kann Tina Turner mit einer Frau verwechselt werden, die ein halbes Jahrhundert jünger ist?

Quelle: BGH verhandelt zu Werbung mit Tina Turner-Double (lto.de)

(5.11.21)

Wiedergabe fachlicher Äußerungen in Werbeanzeige für Medikament – OLG Köln hält Zitat auch ohne Zustimmung im Einzelfall für zulässig

Der Kläger hat sich als Ärztlicher Direktor einer Abteilung einer Universitätsklinik gegen seine namentliche Erwähnung in einer im Deutschen Ärzteblatt erschienenen Werbeanzeige der Beklagten für ein Produkt gegen das sogenannte Reizdarmsyndrom (RDS) gewandt. Der Kläger war darin mit anlässlich einer Pressekonferenz getätigten allgemeinen Äußerungen zu Diagnose- und Therapieproblemen des RDS unter namentlicher Nennung zitiert und so in einen gewissen werblichen Kontext gesetzt worden.

Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Das Urteil wird demnächst im anonymisierten Volltext unter www.nrwe.de veröffentlicht.

Quellen:

Zur Pressemitteilung des OLG

(3. 11.21)

Allgemeinpolitischen Betätigung von Vereinen im Rahmen eines steuerbegünstigten Zwecks

Bedeutsam auch gerade für die Öffentlichkeitsarbeit von Vereinen:

„Gemeinnützig ist im Steuerrecht die Verfolgung der in § 52 AO ausdrücklich genannten Zwecke. Ist eine Tätigkeit einer Körperschaft innerhalb des steuerrechtlich begünstigten Zwecks zwangsläufig mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden, schadet dies der Gemeinnützigkeit nicht. Anders ist es, wenn die politische Tätigkeit nicht mehr aufgrund des jeweiligen steuerbegünstigten Zwecks erforderlich ist.“

Quelle: https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/gemeinnuetzigkeit-und-politische-betaetigung_166_554416.html

BFH, Beschluss vom 18. August 2021, V B 25/21 (AdV)

(29.10.21)

OLG Dresden: Löschung von Post durch Facebook Algorithmus

„Wird ein Post automatisch vom Facebook Algorithmus gelöscht, auf Beschwerde des Verfassers aber unmittelbar wieder freigeschaltet, besteht gegen Facebook grundsätzlich kein Unterlassungsanspruch (OLG Dresden, Beschluss vom 04.10.2021, Az. 4 W 625/21).“

Quelle: OLG Dresden: Löschung von Post durch Facebook Algorithmus (ra-plutte.de)

(26.10.2021)

OLG Köln zum Persönlichkeitsrecht von Polizeibeamten im Dienst – Berichterstattung über Routineeinsätze mit Poliziten-Fotos

„Letztlich ist es doch recht simpel, es geht ja nicht darum, dass man entsprechende Polizisten gar nicht abbilden darf, sondern dass sie zu verpixeln sind. Der Aufwand ist minimal und wie das OLG zu Recht festhält: „Eine anonymisierte Abbildung der Beamten hätte insoweit für die Grundrechtsausübung des Angeklagten eine nur geringfügige Beschränkung bedeutet und zugleich dem Recht der abgebildeten Personen am eigenen Bild Rechnung getragen.“

Quelle: OLG Köln zum Persönlichkeitsrecht von Polizeibeamten > Persönlichkeitsrecht (ferner-alsdorf.de)

(26.10.21)

 

OLG Hamburg: Ottifanten-Parodie des James Rizzi Werks „Summer in the City“ keine Urheberrechtsverletzung und keine wettbewerbswidrige Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung

„Für die von der deutschen Rechtsprechung bisher nach § 24 UrhG entschiedenen Fälle der Parodie und damit auch für den vorliegenden, hier allein interessierenden Fall ergibt sich im Ergebnis kein Problem, da Art. 5 Abs. 3 Buchst. k) RL 2001/29/EG die Parodie ausdrücklich erfasst. Hier sind lediglich die Kriterien des EuGH in die Bewertung einzubeziehen (vgl. Loewenheim in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 6. Aufl., § 24 UrhG Rn. 5 und 32). Geboten ist eine richtlinienkonforme Auslegung des § 24 Abs. 1 UrhG (vgl. BGH GRUR 2016, 1157 Rn. 24 – auf fett getrimmt; BGH GRUR 2020, 843 Rn. 39, 62 – Metall auf Metall IV; Schulze GRUR 2020, 128, 133). Dementsprechend ist dem von der Klägerin mit ihrer Berufung angeführten Argument, § 24 Abs. 1 UrhG sei nunmehr unanwendbar, nicht zu folgen.“

Quelle: Beckmann und Norda

(19. Oktober 2021)

 

Presseähnlichkeit kommunaler Informationsportale

„Auch das OLG München hält das Portal der Stadt München „muenchen.de“ für rechtswidrig (6 U 6754/20). Das berichtet u.a. der BR. Damit bestätigt das Gericht die Entscheidung des LG München I vom November 2020 (vgl. Meldung vom 18. November 2020).

Laut OLG München sei das Portal zu presseähnlich und daher wettbewerbswidrig. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens habe das Gericht laut BR jedoch die Revision zum BGH zugelassen. Die Süddeutsche, die Abendzeitung und andere Münchner Pressepublikationen hatten gegen das Online-Angebot der Stadt geklagt.“

Quelle: https://www.urheberrecht.org/news/6710/

(6. Oktober 2021)

 

Referenzen auf der Website: Sind Baustellenfotos erlaubt?

OLG Brandenburg zur Nutzung von Fotos von Baustellen für eigene Internetseite des Handwerkers: Urteil vom 18.02.2021 – 12 U 114/19

Quellen:

Baustellenfotos als Referenz für die eigene Internetseite – geht das? (anwalt.de)

Referenzen auf der Website: Sind Baustellenfotos erlaubt? (handwerk.com)

(8. September 2021)

 

Urheberrecht: BGH zur Vergütung von Nutzungen durch umfangreich Unterlizenzierte 

„Werknutzung durch Werknutzer im Sinne des § 36 Abs. 1 Satz 1 UrhG ist nicht nur der urhebervertragsrechtliche
Vertragspartner des Urhebers, sondern auch ein Sendeunternehmen, das sich bei einer Auftragsproduktion vom Produktionsunternehmen die umfassenden Nutzungsrechte an dem hergestellten Werk einräumen lässt.“

BGH, Beschluss vom 17. Juni 2021, Az. I ZB 93/20

Quelle: Beschluss des I. Zivilsenats vom 17.6.2021 – I ZB 93/20 – (bundesgerichtshof.de)

 

Urheberrecht: BGH zur „öffentliche Zugänglichmachung“

 „Im Verfahren bezüglich der behaupteten öffentlichen Zugänglichmachung eines Werkes durch eine URL-Adresse (I ZR 119/20) führte das Gericht aus, dass diese mangels Vorliegens von „recht vielen Personen“ regelmäßig nicht gegeben sei, sofern das geschützte Foto nur noch nach manueller Eingabe des Links abrufbar sei.“

Quelle: Institut für Urheberrecht und Medienrecht

Zum Urteil des I. Zivilsenats vom 27.5.2021 – I ZR 119/20 – (bundesgerichtshof.de)

Ausführlich: BGH: Keine Vertragsstrafe bei fehlender Löschung von Fotodatei (ra-plutte.de)

und „Öffentliche Zugänglichmachung eines Bildes bei komplexem URL?

(7. September 2021)

Fotografenrecht – Vertragsstrafenklauseln

„Eine Vertragsstrafenklausel in den AGB eines Fotografen als Teil eines Werkvertrages über die Anfertigung von Auftragsfotografien ist unwirksam nach § 307 Abs. 1 BGB, wenn die Klausel wegen Intransparenz nicht geeignet ist, dem Interesse des Fotografen auf die vertragliche Bezifferung von Vertragsstrafen und der damit einhergehenden Vermeidung von Rechtsunsicherheit gerecht zu werden.“

LG Köln, Urteil vom 19.8.21, Az. 14 O 487/18

Quelle: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2021/14_O_487_18_Urteil_20210819.html

(1. September 2021)

Urheberrecht: „Öffentliche Zugänglichmachung“ in Peer-to-Peer Netzwerken

„In seinem Urteil vom 17. Juni 2021 stellte die 5. Kammer des EuGH zunächst klar, dass auch ein Hochladen von Segmenten einer Mediendatei in einem Peer-to-Peer-Netz eine »öffentliche Zugänglichmachung eines Werks« im Sinne des Unionsrechts darstellt. Jeder Nutzer des Peer-to-Peer-Netzes kann die Originaldatei aus den auf den Computern der anderen Nutzer verfügbaren Segmenten leicht wieder zusammensetzen. Durch das Herunterladen der Segmente einer Datei macht er sie zugleich für das Hochladen durch andere Nutzer zugänglich. Jede Handlung, mit der er in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens Zugang zu geschützten Werken verschaffe, könne eine Zugänglichmachung darstellen.“

Das Urteil hat für Online-Tauschbörsen ein besondere Bedeutung. Erklärung zum Begriff Peer-to-Peer: Wikipedia

Quelle: https://domain-recht.de/domain-recht/urheberrecht/urheberrecht-eugh-legitimiert-speicherung-von-ip-adressen-zur-rechtsverfolgung-67977.html

(Urteil vom 17.06. 2021, C-597/19)

(27. August 2021)

Hausdurchsuchung nach Verbreitung eines Gaffer-Videos

Landgericht Bonn: Hausdurchsuchung nach Herstellung/Verbreitung eines Gaffer-Videos, das die Hilflosigkeit eines Unfallopfers zeigt, rechtmäßig.

Beschluss, 50 Qs-410 Js 78/21-18/21

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bonn/lg_bonn/j2021/50_Qs_410_Js_78_21_18_21_Beschluss_20210713.html

(27. August 2021)

Einwilligung beider Eltern bei Kinderfotos im Netz

Für das Posten von Kinderfotos in soziale Netzwerke zu Werbezwecken bedarf es der Einwilligung beider Elternteile.

Ausführlich: https://www.dr-datenschutz.de/olg-duesseldorf-einwilligung-beider-eltern-bei-kinderfotos-im-netz/

OLG Düsseldorf . Beschluss vom 20.07.2021 (Az.: 1 UF 74/21)

Wahlwerbung mit Personenfotos ohne Einwilligung

„Der Kläger hat gegen die beklagte Fraktion einen Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB analog, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 DS-GVO, sein Bildnis nicht zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Die Veröffentlichung des Flyers mit seinem Bild verletzt den Kläger in seinem Grundrecht auf Schutz seiner personenbezogenen Daten, Art. 8 GRC. Die Beklagte instrumentalisiert den Kläger in rechtswidriger Weise für ihre politischen (Werbe-)Zwecke.“

Ausführlich zur Anwendung der DSGVO:

LG Erfurt, Urteil vom 19.11.2020 – 8 O 559/20

(6. August 2021)

Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) in Kraft getreten

Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) ist am 01.08.2021 in Kraft getreten. Es regelt u. a. die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten.

Quellen:

Gesetzestext Bundesgesetzblatt

Artikel zur Urheberrechtsreform

„Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)“

Neue Instrumente des Urheberrechts in der Übersicht – Teil 2 „Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)“

(3. August 2021)

BGH zum virtuellen Hausrecht

Die Geschäftsbedingungen von „Facebook“ zur Löschung von Beiträgen und Kontensperrung sind teilweise unwirksam.

„Facebook sei, so das Gericht in seiner Pressemitteilung, nicht berechtigt gewesen, aufgrund seiner Gemeinschaftsstandards die Postings zu löschen, da die entsprechenden Passagen gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam seien. Grundsätzlich sei das Netzwerk zwar berechtigt, sich die Löschung bestimmter Beiträge und eine Kontosperre vorzubehalten. Es sei darüber hinaus „jedoch erforderlich, dass sich die Beklagte in ihren Geschäftsbedingungen verpflichte[…], den betreffenden Nutzer über die Entfernung eines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung einzuräumen, an die sich eine Neubescheidung anschließ[e]“. Dies gebiete die vorzunehmende Abwägung der betroffenen Grundrechte.“

Quellen

(30.07.21)

Urheberrecht – Auslegung einer Nutzungsrechteklausel

„Zur Auslegung einer Nutzungsrechteklausel, mit der „alle gesetzlich möglichen Rechte“ eingeräumt werden. Darin kann je nach Einzelfall auch die Gestattung zur Übertragung der Nutzungsrechte ohne erneute Zustimmung des/der Urhebers/in zu erkennen sein.“

LG Köln, Urteil vom 27.05.2021 – 14 O 285/19

(12. Juli 2021)

BGH zum „Recht am Bild“ und die schauspielerische Darstellung einer realen Person

„Die als solche erkennbare bloße Darstellung einer realen Person durch einen Schauspieler ist kein Bildnis der dargestellten Person i.S.d. § 22 Satz 1 KUG.“

Urteil des VI. Zivilsenats vom 18.5.2021 – VI ZR 441/19

(12. Juli 2021)

Zur Reichweite des datenschutzrechtlichen Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

„Gemäß Art. 4 Nr. 1 Halbsatz 1 DS-GVO sind „personenbezogene Daten“ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Der Begriff ist weit zu verstehen. Er ist nicht auf sensible oder private Informationen beschränkt, sondern umfasst potenziell alle Arten von Informationen sowohl objektiver als auch subjektiver Natur in Form von Stellungnahmen oder Beurteilungen, unter der Voraussetzung, dass es sich um Informationen über die in Rede stehende Person handelt. Die letztgenannte Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Information aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer bestimmten Person verknüpft ist (vgl. – noch zu Art. 2 lit. a der Richtlinie 95/46/EG – EuGH, Urteil vom 20.12.2017 – Rs. C-434/16, mwN).“

BGH, Urteil vom 15.06.2021 – VI ZR 576/19

Quelle: https://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=3097

(12. Juli 2021)

Fotorecht: Eine interessante Entscheidung zur Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts

„Zur Verletzung des deutschen Urheberrechts in einem Rechtsstreit zwischen einem italienischen Fotografen und einem schweizerischen Heilpraktiker, der auf seiner Webseite ein Lichtbild des Fotografen verwendete.“

„Es liegt auch eine Verletzung des wegen des Territorialitätsprinzips vom Gericht nur anwendbaren deutschen Urheberrechts vor. Die Webseite des Klägers ist in deutscher Sprache verfasst (Anl. K1 Bl. 31 GA). Sie adressiert damit grundsätzlich das gesamte deutschsprachige Publikum. Die Leistungen des Klägers sind auch nicht derart stationär und auf die Schweiz beschränkt, sodass auszuschließen ist, dass deutsche Internetnutzer die Webseite besuchen. Hinzu kommt, dass die konkrete Verletzung im Rahmen eines Blogs geschehen ist. Der Blog enthält offenbar Meditationstexte. Diese Inhalte sind ggf. auch für Internetnutzer aus Deutschland interessant. Ein ausreichender Inlandsbezug für das Vorliegen einer vom Gericht nur zu prüfenden materiell-rechtlichen Verletzung deutscher Urheberrechte des Beklagten (vgl. hierzu EuGH GRUR 2014, 100, Rn. 45 – Pinckney/Mediatech; GRUR 2015, 296, Rn. 36 – Hejduk/EnergieAgentur) liegt deshalb vor. Der Umstand, dass der Beklagte Italiener ist und in Italien seinen Wohnsitz hat, nicht aber in Deutschland, ist ebenso unerheblich wie der Umstand, dass der Kläger Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz ist. Die Entstehung von Rechten nach deutschem Urheberrecht ist nicht vom Wohnsitz oder Tätigkeitsgebiet des Urhebers abhängig.“

Quelle: Urteil vom 20.5.21, Landgericht Köln, 14 O 167/20

Besprechung: https://www.myheimat.de/hannover-doehren-wuelfel-mittelfeld/ratgeber/fotorecht-wenn-italiener-und-schweizer-sich-in-koeln-streiten-d3296098.html

(5. Juli 2021)

Äußerungsrecht einer Stiftung in privatrechtlicher Form unter finanziellen Zuwendungen des Staates und staatlich anerkannter Gemeinnützigkeit

Die Entscheidung ist besonders bedeutsam für die Öffentlichkeitsarbeit privatrechtlicher Stiftungen mit anerkannter Gemeinnützigkeit. Wann unterliegt eine vom Staat finanzierte privatrechtlich organisierte Stiftung dem staatlichen Neutralitätsgebot? Ausführlich behandelt vom OLG Karlsruhe – Urteil vom 23.6.2021, 6 U 190/20

„Eine Stiftung in privatrechtlicher Form ist weder aufgrund finanzieller Zuwendungen des Staates noch aufgrund ihrer Anerkennung als Einrichtung der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung noch im Hinblick auf ihre staatlich anerkannte Gemeinnützigkeit daran gehindert, sich auf die Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG zu berufen.“  

Quelle: Urteil des 6. Zivilsenats vom 23.6.2021 – 6 U 190/20 – (juris.de)

(5. Juli 2021)

Fotorecht: Bildaufnahmen eines Lagerfeuers im Nachbargarten

Für die Annahme eines in die Persönlichkeitsrechte eingereifenden Überwachungsdrucks reicht die einmalige Anfertigung von Fotos eines Lagerfeuers im Nachbargarten ohne Personen nicht aus.

AG Mainz, Urteil vom 26.2.2021 – 86 C 286/18

Quelle: https://twitter.com/winfriedveil/status/1410580536708452354

(2. Juli 2021)

Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) ist am 28. Juni 2021 in Kraft getreten

„Wir stärken die Nutzerrechte im Netz erheblich. Wer diffamiert oder bedroht wird, muss das ab sofort mit wenigen Klicks direkt vom betreffenden Posting aus melden können. Meldewege für strafbare Inhalte müssen mühelos auffindbar und leicht bedienbar sein. Außerdem vereinfachen wir die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen: Wer sich gerichtlich gegen Hasspostings wehren will, kann ab jetzt die dafür benötigten Daten wie den Namen des Hetzers deutlich leichter von den Plattformen herausverlangen. Zudem schützen wir Nutzerinnen und Nutzer künftig besser vor unberechtigten Entscheidungen der Plattformen: Wenn ein eigenes Posting gelöscht wird, können Betroffene von FacebookTwitter & Co die Überprüfung dieser Entscheidung verlangen. Gleiches gilt, wenn ein als strafbar eingeschätzter und gemeldeter Inhalt nicht gelöscht wird.“

Quelle: BMJV | Pressemitteilungen | Stärkere Rechte für Nutzerinnen und Nutzer von sozialen Netzwerken gelten ab heute

Vertiefung: Institut für Urheberrecht und Medienrecht

(2. Juli 2021)

Datenschutzbeauftrager: Bundesbehörden müssen Facebook-Fanpages abschalten

„Alle Bundesministerien und -Behörden müssen ihre Facebook-Fanpages abschalten, sofern sie eine betreiben. Das verlangt Ulrich Kelber, Bundesbauftragter für den Datenschutz in einem Rundschreiben. Wenn sie der „nachdrücklichen Empfehlung“ nicht nachkommen, werde er die Abhilfen anwenden, die ihm nach Artikel 58 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zustehen.“

Quelle: Datenschutzbeauftrager: Bundesbehörden müssen Facebook-Fanpages abschalten | heise online

(2. Juli 2021)

Öffentlichkeitsarbeit im Bußgeldverfahren

OVG NRW: Amtliche Äußerungen, die einen unmittelbaren Grundrechtseingriff darstellen oder einem solchen Grundrechtseingriff als funktionales Äquivalent gleichkommen, bedürften regelmäßig der Rechtfertigung durch eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage.
 
Quelle:
 
 
(2. Juli 2021)

Auskunftsanspruch der Presse bei „Geheimhaltung“

Journalisten haben Recht auf Auskunft zu Berliner Regierungsflughafen. „Das VG Köln bejahte teilweise einen Anspruch auf Grundlage des IFG. Bezüglich Teile der Akten wurde ein Geheimhaltungsanspruch seitens der Behörde nicht ausreichend belegt.“

Quellen:

(25. Juni 2021)

Recht auf Vergessen bei Online-Zeitungsarchiven

EGMR bejaht Anspruch nach dem „Recht auf Vergessen“ auf Unkenntlichmachung in Online-Zeitungsarchiven.

Quelle: https://www.urheberrecht.org/news/6643/

(25. Juni 2021)

Staatliche Öffentlichkeitsarbeit – Kooperation von Google und BMG

„Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat aufgrund des durch Google und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gemeinsam betriebenen Online-Gesundheitsportal gegen den Suchmaschinenbetreiber eine Beanstandung ausgesprochen.“ Google habe das Gebot der Diskriminierungsfreiheit aus § 94 MStV verletzt.
 
 
(17. Juni 2021)
 

Cookie-Regelung im neuen TTDSG

„Der Bundestag hat am 20.05.2021 den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz – TTDSG)  in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie mehrheitlich angenommen. Das neue Gesetz, das am 21. Dezember 2021 in Kraft treten soll, enthält auch eine Bestimmung zum Einsatz von Cookies und vergleichbaren Technologien und setzt damit die entsprechende Vorgabe der ePrivacy-Richtlinie in deutsches Recht um.“

Quelle und weiterführender sehr verständlicher Artikel: Neue Cookie-Regelung: Überblick zum TTDSG (datenschutzkanzlei.de)

(11. Juni 2021)

Behördliche Öffentlichkeitsarbeit: Kommunales Internetportal versus „Staatsferne der Presse“- Stadt Dortmund gewinnt vor OLG Hamm in Berufungsinstanz

„Zwar würden einzelne Artikel gegen das Gebot der Staatsferne der Presse verstoßen. Diese würden aber aufgrund der abrufbaren Fülle an Informationen ‚untergehen‘.“

„Im Hinblick auf den Umfang des Internetportals einschließlich der großen Anzahl an Hauptund Untersei-ten könne nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass durch den Betrieb des Stadtportals in der streitgegenständlichen Form ein Le-severlust bei der privaten Presse und eine damit demInstitut der freien Presse zuwider laufende Meinungsbildung durch den Staat von oben nach unten eintrete.“

Quelle: Pressemitteilung Oberlandesgericht Hamm vom 10. Juni 2021

(11. Juni 2021)

Kein Gegendarstellungsanspruch nach Medienstaatsvertrag gegen Kanzlei-Weblog

Eine erste wichtige Entscheidung zum neuen Medienstaatsvertrag (MStV) und der Einordnung von Unternehmens-Blogs (hier der Blog einer Rechtsanwaltskanzlei) unter dem Anwendungsbereich des Medienstaatsvertrags:

„Die über den Blog aufrufbaren (Video)Beiträge sind nicht als (Fach)journalismus zu bewerten, sondern dienen ebenfalls sämtlich der kommerziellen Kommunikation i. S. d. § 2 Nr. 5 TMG, insbesondere auch durch Selbstdarstellung des Antragsgegners, „Anberatung“ potentieller Mandanten, Darstellung von betreuten Fällen und erzielten Erfolgen sowie allgemeinen Informationen rund um die tätigkeitsbezogenen Themen, in denen sich potentielle Mandanten wiederfinden könnten, um zur Geltendmachung ihrer Rechte auf die Kanzlei zuzukommen. Soweit allgemein gehalten informiert wird, ist ersichtlicher Zweck, potentiellen Kunden die Kompetenz der Kanzlei auf ihrem Fachgebiet und die ausführliche und ihren Interessen zugewandte Betreuung eines Falles zu demonstrieren und sie zur Kontaktaufnahme zu bewegen.“

OLG Koblenz, Beschluss vom 12.04.2021, 4 W 108/21

Besprechung: Kein Recht auf Gegendarstellung bei Artikeln aus Anwalts-Blogs (beck.de)

(10. Juni 2021)

Beschäftigtendatenschutz und Personenbildnisse zum Zweck des Marketings: 5.000 Euro Schmerzensgeld nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen Verwendung eines Bildes ohne Einwilligung

„Das ArbG Münster hat mit Urteil vom 25. März 2021 – 3 Ca 391/20 einer Klägerin 5.000,00,- Euro Schmerzensgeld zugesprochen, da ein Bild in einem auf die Hautfarbe bezogenen Zusammenhanges ohne eine schriftliche Einverständniserklärung der Klägerin verwendet wurde.“

Quelle: Kevin Leibold, Beitrag auf Linkedin: https://www.linkedin.com/pulse/500000-euro-schmerzensgeld-nach-art-82-abs-1-dsgvo-leibold-ll-m-

(8. Juni 2021)

Grenzen gerichtlicher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in Strafverfahren

„Die Justizverwaltung hat bei Auskunftserteilung über ein laufendes Ermittlungs- oder Strafverfahren in besonderer Weise die staatliche Objektivitäts- und Neutralitätspflicht sowie das Sachlichkeitsgebot zu beachten. Die bis zur rechtskräftigen Verurteilung zugunsten des Angeschuldigten und Angeklagten sprechende Unschuldsvermutung gebietet Zurückhaltung, mindestens aber eine ausgewogene Berichterstattung (hier verneint bezogen auf Informationen über neue, in der Öffentlichkeit noch nicht bekannte Details aus der Anklageschrift vor der Entscheidung über die Zulassung der Anklage und einer etwaigen Eröffnung der Hauptverhandlung).“

Quelle: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.02.2021 – 4 B 1380/20

„Die Komplexität gerichtlicher Pressearbeit nach dem Beschluss des OVG lässt sich wie folgt zusammenfassen: Namensbezogene Öffentlichkeit, aber nur rein abstrakt, unter Berücksichtigung
stigmatisierender Öffentlichkeit zulasten des Betroffenen, mit ausdrücklicher Nennung der
Verteidigungsargumente und am besten unter ausdrücklicher Betonung der
Unschuldsvermutung ohne Nennung vorher unbekannter Tatsachen. Das ist schwerlich
praxisgerecht zu lösen, weshalb eine schnelle Klärung der offenen Fragen durch die
Rechtsprechung wünschenswert wäre.“

Quelle: Hubig, Marvin D.; Gerichtliche Pressemitteilungen in Strafverfahren, in: NJW 2021, 1637 (ausführliche Besprechung des Beschlusses)

(8. Juni 2021)

U. a. zur Höhe der Geldentschädigung für unrechtmäßiges Filmen und Veröffentlichen des Bildes einer Polizistin in einem YouTube-Video  

„Das OLG Frankfurt gab dem Begehren nun statt, sprach der Klägerin jedoch lediglich eine Geldentschädigung in Höhe von 2.000 € und nicht die ursprünglich geforderten 5.000 € zu. Es handele sich bei der Verbreitung der Aufnahme um eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung, so das Gericht in der Pressemitteilung, da die Polizistin, ohne selbst Anlass hierfür gegeben zu haben, besonders hervorgehoben dargestellt worden sei. Aufgrund der Umstände habe aber gerade kein zeitgeschichtliches Ereignis vorgelegen. Lediglich die geforderte Höhe der Geldentschädigung sei mit 5.000 € zu hoch bemessen, da das Video zwar recht hohe Abrufzahlen generiert habe, die Darstellung jedoch insgesamt nicht ehrenrührig oder verächtlichmachend gewesen sei.“

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 19.5.2021, Az. 13 U 318/19

Quelle: https://www.urheberrecht.org/news/6625/

(4. Juni 2021)

Bundesrat stimmt der Urheberrechtsreform und der Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) zu

Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat der Urheberrechtsreform zugestimmt. Zu den bedeutsamen Änderungen siehe folgende Artikel

„Ebenfalls am Freitag hat der Bundesrat auch der Reform des NetzDG zugestimmt. Durch die Novelle sollen insbesondere die Meldewege für Betroffene von Hate Speech in sozialen Netzwerken vereinfacht werden.“Quelle: https://www.urheberrecht.org/news/p/1/i/6623/

Zum Gesetzestext: https://www.buzer.de/s1.htm?g=Netzwerkdurchsetzungsgesetz+%E2%80%93+NetzDG&f=1

Weitere Informationen durch dir Bundesregierung:  https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bekaempfung-hasskriminalitaet-1738150

(1. Juni 2021)

Grenzen der staatlichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

„Öffentliche Stellen – und so auch die Bundesnetzagentur – sind grundsätzlich ohne besondere Ermächtigung dazu berechtigt, im Zusammenhang mit der ihnen jeweils zugewiesenen Sachaufgabe Presse-, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit zu betreiben. Es ist anerkannt, dass staatliche Presse-, Öffentlichkeits- und Informationsarbeit notwendig ist, um den Grundkonsens im demokratischen Gemeinwesen lebendig zu erhalten. Darunter fällt auch die Darlegung und Erläuterung des Regierungs- und Verwaltungshandelns hinsichtlich getroffener Maßnahmen und künftiger Vorhaben. Bei der Wahrnehmung dieser Annexkompetenz zur Sachaufgabenzuständigkeit muss sich die öffentliche Stelle allerdings auf den ihr zugewiesenen Aufgaben- und Kompetenzbereich beschränken. Außerdem haben sich auch amtliche Äußerungen an den allgemeinen Grundsätzen für rechtsstaatliches Verhalten zu orientieren, die sich insbesondere aus dem Willkürverbot und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergeben. Hieraus leitet sich ein Gebot zur Richtigkeit und Sachlichkeit der amtlichen Information ab. Außerdem können staatliche Neutralitätspflichten zu beachten sein.“

Beschluss des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 17.05.21, Az. 13 B 331/21

(28. Mai 2021)

„Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ verabschiedet

Der Bundestag hat das „Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (TTDSG) in der Fassung der Empfehlung des Ausschusses verabschiedet.

Zweck des TTDSG: „Schaffung von Klarheit und Rechtssicherheit bei den Datenschutzbestimmungen vor allem im Telekommunikationsbereich durch Zusammenfassung der Daten-schutzbestimmungen von Telekommunikationsgesetz (TKG) und Telemedienge-setz (TMG) in einem eigenen Gesetz (Telekommunikation-Telemedien-Daten-schutzgesetz – TTDSG).“

(21. Mai 2021)

Amtsgericht Hamburg: Das gezielte Fotografieren von fremden Personen in der Öffentlichkeit fällt nicht unter die Haushaltsausnahme der DSGVO

Nach einer Entscheidung des AG Hamburg (Beschluss vom 03.07.2020, 163 Gs 656/20) ist das Fotografieren von fremden Personen in der Öffentlichkeit ein Vorgang, der der DSGVO unterliegt. Dieses sei auch dann der Fall, wenn die Anfertigung der Fotos nur privaten Zwecken ohne Veröffentlichungsabsicht diene.

Eine Ausnahme für Fotos, die im Rahmen der Kunstfreiheit angefertigt werden, besetht in Hamburg. „Datenverarbeitung zu künstlerischen Zwecken“, § 12 HmbDSG.

Das Urteil gibt die Einstellung des 29.Tätigkeitsbericht Datenschutz des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit 2020 wieder. Unter Punkt 10 ausführlich zur Anfertigung von Fotos fremder Personen zu privaten Zwecken.

2101_29885_29_Innen_Taetigkeitsbericht_Datenschutz_ges.indd (datenschutz-hamburg.de)

(21. Mai 2021)

Journalistische Sorgfaltspflichten für Blogger und im Unternehmensblog – Der neue § 19 im Medienstaatsvertrag

Die Medienanstalten haben eine Informationsbroschüre „Journalistische Sorgfalt in Online-Medien“ herausgegeben. Seit November 2020 müssen auch Online-Medien, die nicht der klassischen Presse (z. B. Zeitungsverlage mit ihren Onlineausgaben) angehören, die  journalistischen

Sorgfaltspflichten beachten. Das gilt insbesondere für solche Internetangebote, die journalistisch-redaktionell gestaltet sind, regelmäßig Nachrichten oder politische Informationen enthalten und geschäftsmäßig angeboten werden (§ 19 MStV).“

(19. Mai 2021)

Presserecht – Berichterstattung über Plagiat

BGH verneint vorbeugenden Unterlassungsanspruch ehemaliger Jura-Dozentin:

„Der BGH hat nun die diesbezüglich erhobene Revision der Juristin zurückgewiesen. Zwar sei eine Berichterstattung geeignet, in das allgemeine Persönlichkeitsrecht einzugreifen, selbst wenn die erhobenen Vorwürfe sich als wahre Tatsachenbehauptungen herausstellen sollten. Jedoch sei dieses Interesse immer auch mit dem öffentlichen Informationsinteresse abzuwägen. Da für diese komplexe Abwägung, so der BGH weiter, nicht von vornherein gesagt werden könne, dass das Interesse der Klägerin an einem Unterlassen stets überwiegen werde, könne auch nicht vorbeugend jegliche weitere Berichterstattung über die erhobenen Vorwürfe unterbunden werden.“

(19. Mai 2021)

Nutzung von Drohnen durch ein Immobilienunternehmen

Nach Ansicht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg können Immobilien-Makler die Anfertigung von Luftaufnahmen zur Vermarktung von Grundstücken nicht auf ihre „berechtigten Interessen“ stützen. Es fehle an der „Erforderlichkeit“.

  • Tätigkeitsbericht 2020 der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg – „Nutzung von Drohnen durch ein Immobilienunternehmen“, Seite 69

(19. Mai 2021)

Äußerungsrecht – Straftatbestand zu „verhetzenden Beleidungen“ in Planung

Mit Einführung eines neuen § 192a StGB soll eine Strafbarkeitslücke zwischen Beleidigung und Volksverhetzung geschlossen werden, indem Beschimpfungen und Verleumdungen unter anderem wegen religiöser und rassischer Herkunft sowie der sexuellen Orientierung oder einer Behinderung unter Strafe gestellt werden.

(19. Mai 2021)

Zwischenstand zur Urheberrechtsreform – 19. Mai 2021

„So soll es grundsätzlich beim „Konzept der urheberrechtlich ‚mutmaßlich erlaubten Nutzungen‘ auf Plattformen wie Facebook und YouTube bleiben“. Die vorgesehene Vergütungspflicht für Plattformen werde dabei aber laut heise online lediglich auf die Nutzungsarten Karikaturen, Parodien und Pastiches beschränkt. Zitate oder Veröffentlichungen von Bildern, die durch die Panoramafreiheit geschützt werden, sollen jedoch vergütungsfrei bleiben. Diesbezüglich befürchte man vonseiten der Bundesregierung “ einen Fehlanreiz für ein Overblocking“, wie das Portal aus den Änderungsanträgen zitiert.“

Gemeint ist, dass eine Bildnutzung zum Zwecke des Zitates nicht zur Vergütung des Urhebers führt. Ebenso verhält es sich mit einer Vergütung von Fotos, die einen urheberrechtlich geschützten Gegenstand (z. B. die Fassade eines Bauwerkes) zeigen und die im Rahmen der sogenannten Panoramafreiheit ohne die Zustimmung des Urhebers verbreitet werden dürfen. Hier besteht kein Vergütungsanspruch des Urhebers. Werden hingegen fremde Fotos als Karikaturen, Parodien und Pastiches genutzt, besteht seitens der Urheber ein Vergütungsanspruch gegenüber den Diensteanbietern (z. B. YouTube). Dieser wird über die Verwertungsgesellschaften verwirklicht.

(19. Mai 2021)

Film „Die Auserwählten“ – BGH lehnt Unterlassungsanspruch ab. Darstellung durch Schauspieler kein Bildnis im Sinne von § 22 KUG

„Der BGH hat einen Unterlassungsanspruch gegen die Verbreitung von Szenen aus dem ARD-Film „Die Auserwählten“ abgelehnt (VI ZR 441/19).“

(19. Mai 2021)

Urheberrechtliche Panoramafreiheit bei Drohnenfotos

Ein professioneller Fotograf fertigte mit seiner Drohne Luftbildaufnahmen einer Brücke an und bot diese auf seiner Webseite zum Verkauf an. Den Käufern seiner Bilder räumte er einfache Nutzungsrechte ein. Das Ingenieursbüro, welches 2016 die „Lahntalbrücke“ in Limburg entworfen hatte, berief sich bei der Untersagung der Anfertigung und Vermarktung der Fotos der Brücke auf ein exklusives Nutzungsrecht. Der Fotograf berief sich auf die „Panoramafreiheit“ (§ 59 UrhG). Danach ist es erlaubt „Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.

Abweichend von der Rechtsprechung des BGH sieht das LG Frankfurt (Az.: 2-06 O 136/20) Luftaufnahmen von Gebäuden von der Panoramafreiheit des § 59 UrhG gedeckt. Ausführlich zur Begründung und zu den Einschränkungen bei der Überwindung von Sichtschutz:

(19. Mai 2021)

Stellen „Retweets“ fremder Bilder eine zustimmungsbedürftige Nutzung im Sinne des Urheberrechts dar?

Das Retweeten stellt bereits keine Verbreitung dar. Ob die Verbreitung von Beiträgen auf Social Media Plattformen der Zustimmung des Urhebers bedarf, richtet sich nach der rechtlichen Einordnung der jeweiligen Handlung. Ein Retweet auf Twitter stellt zunächst eine Nutzungshandlung dar. Aber: Werden Beiträge auf Twitter retweetet, liegt ein Fall des sogenannten „Embeddings“ als Nutzungshandlung vor. Beim Embedding werden fremde Inhalte nicht kopiert sondern bestehende Inhalte in das eigene Social-Media-Profil eingebunden. In einem solchen Fall liegt daher weder eine zustimmungsbedürftige Vervielfältigung im Sinne des §16 UrhG noch eine zustimmungsbedürftige öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des §19 UrhG vor. Auch ist in der Wiedergabe des fremden Beitrages auf der eigenen Profilseite im Rahmen des Retweetens keine öffentliche Wiedergabe im Sinne des § 15 Abs. 2 UrhG zu sehen. Urteil AG Köln vom 22.4.21 – 111 C 569/19

(8. Mai. 2012)

Zur Strafbarkeit nach § 33 KunstUrhG im politischen Meinungskampf – In einen anprangernden Wortbeitrag eingebettete Veröffentlichung von Aufnahmen von Lokalpolitikern im Internet

Unrechtmäßige Veröffentlichung von Personenfotos einer nicht öffenlichen politischen Versammlung:

„Der Informations(mehr)wert der Bilder im Kontext der Wortberichterstattung geht gegen null. Die für den anonymen Verfasser relevanten Informationen – betreffend Was, Wer, Wann, Wo und Wie – waren in dem dezidiert meinungsgefärbten Wortbeitrag zu der Z.-Veranstaltung vom 17. September 2020 selbst untergebracht. Dort waren auch vier der Strafantragsteller mit Vor- und Nachnamen sowie Funktion innerhalb der Partei genannt. Die am Wortbeitrag angehängten Bilder erweitern den Informationsgehalt demgegenüber kaum. Gezeigt werden dort Schnappschüsse von an Tischen sitzenden oder im Gastraum stehenden Personen und eines vor dem Gasthaus stehenden Mannes. Den Bildern sind keine erklärenden Textzeilen beigefügt, sodass für Außenstehende noch nicht einmal deutlich wird, wer die dort jeweils abgebildeten Personen sind. Die Anfügung der Bilder entfaltet unter dem Gesichtspunkt der Information oder des Aussagegehalts mithin keinen messbaren Mehrwert. Auch vermag die konkrete Präsentation der Bilder keine Aufmerksamkeit für den Wortbeitrag zu schaffen, weil die Bilder stark verkleinert am Ende des Wortbeitrags angefügt sind und zur Vollansicht einzeln angeklickt werden müssen. Allenfalls könnten die Bilder die Authentizität des Wortbeitrags unterstreichen.“

(26. April 2021)

Urheberrechtsreform – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes

Die geplante Urheberrechtsreform beinhaltet erhebliche Änderungen des Urheberrechtsgesetzes, des Verwertungsgesellschaftsgesetzes und da neue Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG).

  • Siehe Artikel „Urheberrechtsreform – Neue Instrumente des Urheberrechts in der Übersicht – Teil 2 Das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)“
  • Es ist noch die Zustimmung des Bundesrates notwendig. Download des Entwurfs: Download PDF

(19. Mai 2021)

Abmah­nungen für selbst­ge­drehte Musik­vi­deos

Wann braucht es für selbstgedrehte Musikvideos eine Lizenz? Beitrag in der Legal Tribune Online: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/jerusalema-challenge-urheberrecht-lizenz-song-nutzung-abmahnung-selbstgedrehte-musikvideos-reform/

(17. März 2021)

Grenzen des urheberrechtlichen Schutzes von Lichtinstallationen an Gebäuden

„Um Selbstständige wie Gastronomen und Kulturschaffende während der Corona-Pandemie zu unterstützen, hatte die Metro AG im Oktober 2020 den Düsseldorfer Rheinturm mit einer Lichtshow erleuchtet – unter anderem wurden auf der Kuppel Leuchtstrahler installiert. Gegen diese Aktion hatte sich eine Stiftung erfolglos gewendet: Sie berief sich auf eigenes Urheberrecht an der Lichtshow, da sie bereits 2016 eine Lichtinstallation mit Leuchtstrahlern am Turm durchgeführt hatte. Das Landgericht Düsseldorf hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nun zurückgewiesen (Az. 12 O 240/20 vom 13.01.2021). Die neue Lichtshow sei anders aufgebaut, so dass sie nicht gegen das Urheberrecht verstoße.“

(17. März 2021)

EuGH Entscheidung zum „Framing“

Nicht so überraschende Entscheidung des EuGH zur Wiedergabe fremder Werke durch Verlinkungen: „Framing“ unter Umgehung von Schutzvorkehrungen ist Nutzung („öffentliche Wiedergabe“) und bedarf damit der Zustimmung der Rechteinhaber.

(10. März 2021)

Einwilligung bei Personenfotos

Aus dem 36. Datenschutz-Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg 2020, S. 116:

„Posen“ reicht nicht. Es muss konkret festgehalten und darüber informiert werden, wie, in welcher Form, an welcher Stelle und in welchen Medien die Veröffentlichungen geplant sind.

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/wp-content/uploads/2021/02/LfDI_BW_36_Taetigkeitsbericht_DS_2020_WEB.pdf

(15.2.21)

Finaler Gesetzentwurf der Bundesregierung zum TTDSG

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/gesetzentwurf-zur-regelung-des-datenschutzes-und-des-schutzes-der-privatssphaere-in-der-telekommunikation-und-bei-telemedien.pdf?__blob=publicationFile&v=4

(11.2.21)

Bevorzugte Öffentlichkeitsarbeit des Bundesgesundheitsministerium durch Google

Der Deal mit Google verstößt nach dem Urteil des Landgerichts München I. vom 10.2.21 gegen das Kartellrecht. Durch die prominenten Staatsinfos in den Suchergebnissen werden Private (Netdoktor) benachteiligt.

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2021/6.php

(11.2.21)

OLG Frankfurt: Identifizierende Berichterstattung einer Studentenzeitung über ein Mitglied der „Pick-Up-Artist“-Szene war rechtmäßig

Die Herausgeberin war berechtigt das Thema aufzugreifen. Aufgabe der Zeitschrift sei auch die Förderung der staatsbürgerlichen Verantwortung der Studierenden.

Bei einer Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Klägers und der Meinungsfreiheit der Verfasser der Artikel überwiege im konkreten Fall die Meinungsfreiheit. Der Kläger hatte sich zuvor durch einen Fernsehbeitrag bewusst in die Öffentlichkeit begeben.

https://www.urheberrecht.org/news/6542/

https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/Pick-Up-Artist-Szene

Personenfotos auf der Facebook Fanpage einer Partei

  1. Die Veröffentlichung eines Fotos auf einer Fanpage bei Facebook, auf dem Personen identifizierbar sind, stellt eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar, die einer Legitimation nach datenschutzrechtlichen Vorschriften bedarf.
  2. Kann das Ziel einer Datenverarbeitung auch durch die Veröffentlichung anonymisierter Daten erreicht werden, ist eine unanonymisierte Veröffentlichung nicht erforderlich.
  3. Bei einem auf einer Fanpage bei Facebook veröffentlichten Foto, auf dem Personen identifizierbar sind, die in die Veröffentlichung nicht eingewilligt haben, ist im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO zugunsten der betroffenen Personen u.a. zu berücksichtigen, dass eine solche Veröffentlichung aufgrund bestehender Missbrauchsmöglichkeiten sowie aufgrund der großen Reichweite derartiger Netzwerke mit erheblichen Risiken verbunden ist.
  4. Art. 21 GG, § 1 ParteienG stellen keine spezifischen Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung personenbezogener Daten i.S.v. Art. 6 Abs. 1 lit. e, Abs. 2 und Abs. 3 DS-GVO dar.
  5. Zur Frage, wann eine Datenverarbeitung zur journalistischen Zwecken i.S.d. Art. 85 Abs. 2 DS-GVO vorliegt.

OVG Lüneburg 11. Senat, Beschluss vom 19.01.2021, 11 LA 16/20

Ausführliche Besperchung: https://www.lhr-law.de/magazin/social-media-recht/fotoveroeffentlichung-facebook-ohne-zustimmung-datenschutzrecht/

BGH Urteile zur werblichen Nutzug von „Promi Fotos“ durch die Presse

  • Der BGH hat entschieden, dass die Verwendung eines Bildes von Günther Jauch zum Zwecke des Clickbaitings durch eine Fernsehzeitschrift unzulässig war und sie demgemäß eine fiktive Lizenzgebühr an den Moderator in Höhe von 20.000 € zahlen muss. https://urheberrecht.org/news/6527/

  • Der BGH bestätigt, dass die ungefragte Nutzung des Fotos von Sascha Hehn in seiner Rolle als Kapitän zur Bewerbung einer Lotterie („Urlaubslotto“) der Bild am Sonntag unzulässig war. Kein „nennenswerter Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung“. https://urheberrecht.org/news/6528/

Zulässigkeitsvoraussetzungen einer identifizierenden Verdachtsberichterstattung im Fall von Eigenbedarfskündigungen

OLG Köln, Urteil v. 12. November 2020, Az. 15 U 112/20 Ausführliche Besprechung: https://www.lhr-law.de/magazin/medienrecht-und-persoenlichkeitsrecht/identifizierende-verdachtsberichterstattung-ueber-vermeintlich-vorgetaeuschte-eigenbedarfskuendigungen/

Der BGH zur Presse-Bildberichterstattung mit Aufruf „Wer kennt die Personen auf diesen Bildern?“

Zum Begriff des Bildnisses im Sinne von § 22 Satz 1 KUG und zur Zulässigkeit einer identifizierenden Bildberichterstattung im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Ausschreitungen anlässlich des Treffens der Gruppe der zwanzig führenden Industrie- und Schwellenländer Anfang Juli 2017 in Hamburg (G20-Gipfel).

„Entgegen der Auffassung der Revisionserwiderung ergibt sich aus der Wiedergabe des Aufrufs der Polizei und der in diesem Zusammenhang gestellten Frage „Wer kennt die Personen auf diesen Bildern?“ schon keine zusätzliche Belastung der Klägerin. Dies führt weder dazu, dass die ansehensbeeinträchtigende Wirkung der Berichterstattung verstärkt wird, noch begründet dies weitergehende Gefahren für die Klägerin. Der Aufruf in der Berichterstattung beschränkt sich darauf, die Polizei durch Hinweise zu unterstützen, und fungiert im Wesentlichen als redaktionelles Stilmittel. Es ist weder festgestellt noch sonst ersichtlich, dass Leser der Berichterstattung dadurch veranlasst werden könnten, darüberhinausgehend aktiv zu werden. Die Frage, ob außerhalb einer Presseberichterstattung ein „privater Fahndungsaufruf“ zulässig ist, stellt sich im vorliegenden Zusammenhang nicht.“

BGH, Urteil v. 29. September 2020, Az. VI ZR 445/19

Neue Regelungen zum Betrieb von Drohnen ab dem 31.12.2020

Das Betreiben einer Drohne unterliegt in Deutschland ab dem 01.01.2021 der neuen EU-Drohnenverordnung. Das Luftfahrt-Bundesamt beantwortet Fragen zur neuen Drohnenverordnung. Der EU-Verordnungsgeber lässt den einzelnen Staaten Raum zur Regelung von „Überflugs-Verbotszonen“ (siehe unten).

Für „Foto-Drohnen“ gilt

  • Drohnenpiloten, die ab 1.1.2021 Drohnen mit einer Kamera fliegen, müssen beim Luffahrt-Bundesamt eine elektronische Piloten-ID beantragen, die an der Drohne angebracht werden muss. Ebenfalls Registrierungspflicht besteht bei einem Drohnengewicht von über 250 Gramm, unabhängig von einer Kamera. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. April 2021.
  • Nationale Regulierungen zum Einsatz von „Foto-Drohnen“ des jeweiligen EU Mitgliedsstaates erfolgen zu den Flugverbotszonen. Diese sind in der Regel Flugplätze, Militäranlagen, Gefängnisse, Regierungsgebäude und in Deutschland auch Wohngebiete. Der Flug über Wohngebiete ist nur mit Einverständnis der Grundstückseigentümer möglich. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur stellt ein übersichtliches PDF zu den Regelungen und zu den Überflug-Verbotszonen zur Verfügung.

„Drohnenverordnung“ Verordnungstext im Amtsblatt der Europäischen Union: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R0947&from=PL

Christian W. Eggers, 12. Januar 2021

Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Veröffentlichung militärischer Lageberichte durch die Presse – „Afghanistan-Papiere“

Urheberrecht: BGH Urteil vom 30. April 2020 – I ZR 139/15 – Afghanistan Papiere II

  • Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt nicht das Interesse an der Geheimhaltung von Umständen, deren Offenlegung Nachteile für die staatlichen Interessen der Klägerin haben könnte.
  • Ob das Urheberrecht überhaupt die Dokumente der Bundeswehr-Soldaten umfasst, könne offenbleiben. Jedenfalls liege keine Urheberrechtsverletzung vor, da die WAZ sich auf § 50 UrhG berufen könne. Danach ist die Berichterstattung über Tagesereignisse in Zeitungen und anderen Medien zulässig, wenn sie sie einem durch den Zweck gebotenen Umfang wahren und wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen. Die WAZ habe nicht nur lediglich die Dokumente veröffentlicht, sondern sich journalistisch mit diesen auseinandergesetzt. Es bestehe ein öffentliches Informationsinteresse über die Beteiligung deutscher Soldaten in Afghanistan.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020045.html

Link zum Urteil:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=107377&pos=0&anz=1

Zum Zitatrecht der Presse nach § 50 UrhG

Der BGH entschied einen Rechtsstreit zwischen einem Politiker und Spiegel Online. Es ging um die Frage, ob Medien fremde Texte veröffentlichen dürfen, auch wenn der Urheber diese mit einer Distanzierung vom Inhalt selbst verbreitet hat. Dabei ging es um einen Buchbeitrag von 1988 des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Volker Beck (Die Grünen). Darin hielt Beck die „Entkriminalisierung von Pädosexualität“ für „dringend erforderlich.“

Der BGH stuft die Publikation des Originalmanuskripts als zulässig ein. Die Pressefreiheit habe Vorrang. Eine Abwägung der betroffenen Grundrechte führe zu einem Vorrang der Meinungs- und Pressefreiheit.

  • Da Beck zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Zitates  erneut für den Bundestag kandidierte, handele sich um Ereignisse von aktuellem öffentlichem Interesse. Zudem habe Spiegel Online auch darüber berichtet, dass Volker Beck sich von seiner Thesen aus dem Jahr 1988 distanzierte. Somit sei auch das Urheberpersönlichkeitsrecht von Herrn Beck gewahrt.
  • Die Nutzung eines geschützten Werks in der Berichterstattung über Tagesereignisse erfordert grundsätzlich keine vorherige Zustimmung des Urhebers. Außerdem kann das Zitat eines Werks mittels eines Hyperlinks erfolgen, sofern das zitierte Werk der Öffentlichkeit zuvor in seiner konkreten Gestalt mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers zugänglich gemacht wurde.

Vorinstanz: Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteil. Vom 29.07.2019, Az. C-516/17

Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 30.04.2020, Az. I ZR 228/15

 „Metall auf Metall“ wird erneut vor den OLG in Hamburg verhandelt

Der BGH zum Streit zwischen Produzent Moses Pelham und den Musikern der Band „Kraftwerk“ – Entscheidung vom 30. April 2020 (I ZR 115/16).

Es geht um einen 2-Sekunden-Musikausschnitt der Band Kraftwerk, der einen Rhythmus aus dem Werk „Metall auf Metall“ widergibt. Diesen Beat hat Pelham 1997 als durchgehenden Puls für einen Song der Rapperin Sabrina Setlur gesampelt. Der BGH hat die Sache zurück an das OLG Hamburg verwiesen und festgestellt:

  • Auch für „kleinste Tonfetzen“ besteht ein Leistungsschutzrecht für Musiker aus § 85 Abs. 1 UrhG. Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. 
  • Dies würde zumindest ab 22.12.2002 gelten. In dem Jahr trat die EU-Urheberrechtslinie (2001/29/EG) in Kraft, die dem bis dato erlaubten Nutzen von Samples entgegenstehen könnte. Während vor diesem Tag eine Nutzung von Samples als „freie Benutzung“  nach § 24 UrhG möglich war, gilt das seither nicht mehr.

Das Hanseatische Oberlandesgericht  muss jetzt u. a. entscheiden, ob § 24 UrhG das Sampling und dessen Nutzung in dem Zeitraum  1997 bis 22.12.2002 ohne Zustimmung der Rechteinhaber rechtfertigt.

Link zum Urteil https://openjur.de/u/2230139.html

Staatliche Öffentlichkeitsarbeit über Google

Kooperation von Google und BMG zur Bevorzugung staatlicher Corona-Öffentlichkeitsarbeit wird geprüft. Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein leitet Verfahren gegen Google wegen angeblicher Diskriminierung journalistisch-redaktioneller Angebote ein. https://www.ma-hsh.de/infothek/pressemitteilung/kooperation-google-mit-bundesministerium-fur-gesundheitma-hsh-leitet-medienrechtliches-verfahren-ein-kopie.html

Tina Turner und das Doppelgängerin-Plakat

Tina Turner verliert nun doch noch vor dem OLG Köln in zweiter Instanz. Plakat stehe unter Kunstfreiheit und (u.a.) Comeback der echten Tina Turner sei eher unwahrscheinlich. https://www.urheberrecht.org/news/6502/

Überraschendes Urteil eines Landgerichts zur Anfertigung und Nutzung von Drohnen-Fotos geschützter Architektur unter Berufung auf die urheberrechtliche „Panoramafreiheit“

Urheberrechtliche Panoramafreiheit gilt auch für von Drohnen angefertigte Fotos LG Frankfurt a.M. Urt. v. 25.11.2020 – Az.: 2-06 O 136/20

Mit Link zum Entscheidungstext: https://www.rechtambild.de/2020/12/luftbilder-von-bauwerken-von-panoramafreiheit-gedeckt/?utm_source=mailpoet&utm_medium=email&utm_campaign=Newsletter+RaB

Zur Zulässigkeit der Nutzung des Bildnisses eines Prominenten ohne dessen Zustimmung in einem auch werblichen Medienbericht

OLG Köln: Jan Böhmermann scheitert mit Klage gegen Computer Bild – „Der Artikel sei »jedenfalls auch als Werbung für den Receiver einzuordnen«, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. »Trotzdem sei die Veröffentlichung des Bildes zulässig, weil der Beitrag zugleich dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedient habe. Die Umstellung auf die DVB-T2-Technik sei zum Veröffentlichungszeitpunkt eine Frage von allgemeinem gesellschaftlichen Interesse gewesen.« Das Gericht bejahte auch den Informationsgehalt der Bildunterschrift »ENDLICH SCHARF«, da sie einerseits die Qualität des Fernsehbildes in HD und andererseits die Qualität des Klägers als Modeartors einer Satiresendung herausstelle. »Jedenfalls seit der Veröffentlichung seines Gedichts ›Schmähkritik‹ gelte  Jan Böhmermann bundesweit als ›scharfer‹ Satiriker«, so das Gericht.“

https://www.urheberrecht.org/news/6177/

Oberlandesgericht Köln (Az. 15 U 46/18)

BGH zur Bildberichterstattung „Fahn­dungs­aufruf“ der Bild-Zei­tung nach G20-Gipfel

„Die Bild-Zeitung durfte nach den Ausschreitungen beim Hamburger G20-Gipfel mit Fotos von „G20-Verbrechern“ nach Zeugen der Vorfälle suchen, entschied der BGH.“

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/g20-bild-zeitung-foto-bildberichterstattung-fahndung-medien-zeitgeschichte-hamburg/

BGH zu Bildberichterstattung über Prominente und das Verhältnis des KUG zur DSGVO

„In zwei nun veröffentlichten Entscheidungen vom Juli 2020 hat der BGH entschieden, dass die Komikerin Anke Engelke zwar die Berichterstattung über ihr Scheidungsverfahren hinnehmen muss, eine Bebilderung des Artikels mit Fotos jedoch rechtswidrig ist (VI ZR 246/19VI ZR 250/19).“

Quelle: http://www.urheberrecht.org/news/6420/

Direktes Einbetten etwa von Grafiken oder Videos durch automatische Links – genannt Inline Linking – bedarf der Zustimmung des Urhebers

„Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Szpunar vertritt in seinen Schlussanträgen die Rechtsauffassung, dass sogenanntes Framing nach EU-Recht nicht erlaubnispflichtig ist. Sogenanntes Inline Linking sei es im Gegensatz dazu allerdings schon (Rs. C-392/19).“ https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-rs-c-39219-schlussantrag-generalanwalt-framing-erlaubt-inline-linking/

BGH zum Recht auf Vergessenwerden

Entscheidungen vom 27. Juli 2020 – VI ZR 405/18 und VI ZR 476/18

Besprechung: https://www.internet-law.de/2020/08/bgh-zum-recht-auf-vergessen.html

Die Entscheidungen betreffen das Recht auf „Auslistung“ personenbezogener Daten (auch Personenfotos) aus Suchmaschinen und öffentlichen Archiven.

BGH zur Lizenzanalogie beim Schadensersatz – Urheber muss Marktwert seiner Schöpfung beweisen

Im Rahmen der Lizenzanalogie kann nicht einfach der Betrag verlangt werden, welchen der Urheber für eine Lizenz vertraglich verlange. Der Urheber muss beweisen, dass sich dieser Preis am Markt durchgesetzt hat. http://urheberrecht.org/news/6382/ BGH I ZR 93/19

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Weitergabe einer unverpixelten Bildaufnahme an eine Presseredaktion

„Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Pressefreiheit stattgegeben, die sich gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen unbefugten Verbreitens eines Bildnisses richtet. Die Bildaufnahme war anschließend ohne ausreichende Verpixelung in einer großen Tageszeitung veröffentlicht worden. Die Kammer stellt klar, dass es Pressefotografen und Journalisten möglich sein muss, ohne Furcht vor Strafe unverpixeltes Bildmaterial an Redaktionen zu liefern. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch eine spätere Veröffentlichung besteht auch dann nicht, wenn die Zulieferer die Veröffentlichung aktiv anstreben. Anderes kann nur gelten, wenn im Zuge der Weitergabe Umstände verschwiegen werden, die für die von den Redaktionen zu verantwortende Entscheidung über eine Unkenntlichmachung erheblich sind.“

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 57/2020 vom 8. Juli 2020

Beschluss vom 23. Juni 2020 – 1BvR 1716/17

Feu­er­wehr darf der Presse Ein­satz­fotos anbieten

Münchner Feuerwehr verstößt mit Blaulicht-Fotografie nicht gegen das Gebot der Staatsferne der Presse. LG München, Urt. v. 24.04.2020, Az. 37 O 4665/19

Quelle: Pressemitteilung Landgericht München vom 24. April 2020

Die Veröffentlichung eines Bildnisses im Internet kann im Rahmen eines Aktionskunst-Beitrags gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 KUG zulässig sein.

Aufschlussreiches Urteil zur Kunstfreiheit und einer Bildnisveröffentlichung auf einer Website. LG Berlin, Urteil vom 31. Oktober 2019, Az. 27 O 185/19, Link zum Urteil

ArbG Lübeck: DSGVO-Schadensersatz bei Bildveröffentlichung auch ohne schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts möglich

„Bemerkenswert ist, dass sich das Gericht hinsichtlich der Notwendigkeit einer schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzung der herrschenden Literaturmeinung anschloss. Während nach deutschem Recht Geldentschädigungen nur bei schwerwiegenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen angenommen werden, kennt die DSGVO eine solche Differenzierung nicht. Es reicht deshalb ein beliebiger Datenschutzverstoß, welcher eine Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Folge hat, um einen Anspruch aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO zu begründen.“

Quelle: https://www.kanzlei-torhaus.de/blog/in-eigener-sache-arbg-luebeck-dsgvo-schadensersatz-bei-bildveroeffentlichung-auch-ohne-schwerwiegende-persoenlichkeitsrechtsverletzung-moeglich/

BVerfG stärkt Recht auf Vergessen im Netz Grundrechtsschutzprüfung am Maßstab der europäischen Grundrechte

„Mit zwei sich ergänzenden Beschlüssen vom 6. November 2019 hat das BVerfG das sog. »Recht auf Vergessen« im Internet gestärkt. Gleichzeitig hat das BVerfG klargestellt, dass es zu seinen Aufgaben gehöre, Grundrechtsschutz am Maßstab der europäischen Grundrechte zu gewährleisten, wenn bestimmte Regeln europarechtlich vollständig vereinheitlicht sind und in allen EU-Staaten einheitlich gelten. Eröffnet das Europarecht den Mitgliedstaaten jedoch Gestaltungsspielräume prüft das BVerfG weiterhin primär die deutschen Grundrechte.“

Quelle: http://www.urheberrecht.org/news/6282/

Beide Beschlüsse haben auch Auswirkungen auf die Dauer der Auffindbarkeit von Personenfotos über Suchmaschienen und die Dauer der öffentlichen Zugänglichmachung von Presseartikeln in Archiven der Verlage.

Posting eines Bildes mit Menschengruppe auf einer sog. Facebook-Fanpage verstößt gegen den Datenschutz

„Hintergrund der Verwarnung ist eine Berichterstattung des Ortsverbandes auf der von ihm betriebenen sog. „Fanpage bei Facebook“ über die Errichtung einer Fußgänger-Ampelanlage an der Wilhelm-Heß-Straße in Barsinghausen. In dem Zusammenhang veröffentlichte („postete“) der Ortsverband auf der Fanpage auch zwei Fotos der Örtlichkeit. Auf einem der Fotos ist u. a. eine Menschenansammlung zu sehen, die sich im Freien vor Ort versammelt hatte. Einzelne Personen sind auf dem Foto zu erkennen. Im Nachgang wandte sich eine auf dem Foto erkennbare Person an den Ortsverband, beanstandete, dass das Foto ohne ihre Zustimmung von der SPD veröffentlicht worden sei, und verlangte die Löschung des Fotos. Parallel dazu schaltete die Person die Nds. Landesdatenschutzbeauftragte ein. Im Zuge des daraufhin eingeleiteten datenschutzrechtlichen Verwaltungsverfahrens erklärte sich der Ortsverband ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, das Foto von der Fanpage zu nehmen, und tat es auch. Gleichwohl sprach die Datenschutzbeauftragte gegenüber dem Ortsverband eine Verwarnung aus, gegen die sich die vom Ortsverband erhobene Klage richtet.“

Quelle Pressemitteilung Verwaltungsgericht Hannover

VG Hannover, Urteil vom 27. November 2019 – Az. 10 A 820/19

Versand eines Personenfotos per E-Mail an nur eine Person ist Verbreitung

Versand eines Personenfotos per E-Mail ist eine Verbreitung des Bildnisses. Hierfür bedarf es einer Rechtsgrundlage. Dabei sind die Grundsätze der §§ 22, 23 KUG mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 lit. f), 85 Abs. 2 DSGVO weiter anwendbar.

LG Frankfurt Urteil vom 26.09.2019 – 2-03 O 402/18

Kameradrohne vor dem Schlafzimmerfester führte zur Hausdurchsuchung

„Die Drohne habe dabei nicht nur die Gärten der Nachbarn überflogen, sondern auch in der Nähe der nachbarlichen Fenster (u.a. Schlafzimmerfenster) ihre Kreise gezogen. Nach diesen Sachverhaltsschilderungen hielt der TLfDI eine massive Beeinträchtigung der Rechte und Freiheiten der Nachbarn für wahrscheinlich. Daraufhin führte er, nach offenbar rechtmäßig ergangenem Durchsuchungsbeschluss, in der Wohnung des Drohneneigentümers eine Durchsuchung aus. Dabei wurden Datenspeicher sichergestellt.“ (Quelle: Datenschutzbeauftragter Info. Zum Artikel: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/kameradrohne-vorm-schlafzimmer-fuehrt-zur-hausdurchsuchung/

Öffentlichkeitsarbeit der Polizei mit Versammlungsfotos

Die Anfertigung von Übersichtsaufzeichnungen von einer Versammlung durch Polizeibeamte mit Foto- und/oder Videotechnik ist nach dem heutigen Stand der Technik für die Aufgezeichneten immer ein Eingriff in Art. 8 Abs. 1 GG, weil die Einzelpersonen auch in Übersichtsaufzeichnungen in der Regel individualisierbar mit erfasst sind. Dies gilt auch dann, wen die Fotoaufnahmen zum Zweck der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden.

Für das Anfertigen von Fotoaufnahmen von Versammlungsteilnehmern zum Zweck der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit fehlt es an der erforderlichen versammlungsgesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Insbesondere kann sich die Polizei insoweit nicht auf § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG stützen.

Das Urteil befasst sich auch mit der bedeutsamen Abgrenzung behördlicher Öffentlichkeitsarbeit (als eine nicht im Gesetz verankerte Aufgabe) gegenüber den staatlichen Informationen an die Öffentlichkeit, die selbst unmittelbar gesetzliche geschriebene Aufgabenerfüllung darstellen.

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.09.2019 – 15 A 4753/18

„Bild am Sonntag“ durfte Gewinnspiel nicht mit ehemaligem „Traumschiffkapitän“ bebildern

Das Verhältnis DSGVO / KUG wird vom OLG Köln angesprochen, aber offen gelassen:

„Das OLG hat offen gelassen, ob sich die Rechtsverhältnisse der Parteien nach deutschem (§§ 22, 23 KUG) oder europäischem (Art. 6 Abs. 1 DSGVO) Recht richteten. Denn darauf sei es nicht angekommen, da in beiden Fällen eine umfassende Abwägung der widerstreitenden Interessen und grundrechtlich geschützten Positionen geboten sei, welche im Grundsatz zum gleichen Ergebnis führen müsse.“

Quelle: Beck.de

OLG Köln, Urt. v. 10.10.2019, Az. 15 U 39/19

 

Lehrer hat keinen Anspruch auf Beseitigung von Bildern aus Schuljahrbuch

„Der vom Kläger geltend gemachte Anspruch scheitere daran, dass ein rechts­widriger Eingriff in sein Recht am eigenen Bild als spezielle Ausgestaltung des allge­meinen Persönlichkeitsrechtes nicht vorliege. Nach dem Kunsturhebergesetz bedürfe es schon keiner Einwilligung des Klägers in die Veröffentlichung, da die beanstandeten Klassenfotos dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen seien. Dies ergebe sich aus einer Abwägung der wechselseitigen Interessen. Ein Informationsinteresse der Öffent­lichkeit bestehe auch bei Veranstaltungen von regionaler oder lokaler Bedeutung; ent­sprechende Bedeutung hätten Jahrbücher mit Klassenfotos für die Angehörigen einer Schule. Der Kläger sei dagegen lediglich in seiner sogenannten Sozialsphäre betroffen, die einem geringeren Schutz unterliege als die Intim- oder Privatsphäre. Da das Foto nur im dienstlichen Bereich aufgenommen worden sei und den Kläger in einer völlig unverfänglichen, gestellten Situation zeige, seien seine Rechte nur geringfügig beein­trächtigt.“ (Quelle: Pressemitteilung zum Urteil)

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 6. September 2019, 5 K 101/19.KO

Gedanken zum Urteil

Die Fotos wurden vor Geltung der DSGVO angefertigt und im Jahrbuch veröffentlicht. So ist erklärbar, dass insbesondere die Frage, ob die konkludente Einwilligung nach KUG (hier Duldung der Aufnahmen unter Kenntnis der Verwendung) Bestand hat, nicht diskutiert wird.

Zwischen Website-Veröffentlichungen und Jahrbuch (gedruckt) wird unterschieden: „Auf der Homepage veröffentlichte Bilder sind für einen unbegrenzten Personenkreis einsehbar, wohingegen das Jahrbuch von vornherein nur einem begrenzten Personenkreis, nämlich den Schülerinnen und Schülern, zugänglich gemacht werden sollte. Angesichts dessen bestand kein Anlass, vom Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern auf der Homepage auf einen Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Bildern im Jahrbuch zu schließen. Dies gilt umso mehr, als die hier streitgegenständlichen Fotos nicht digital verfügbar und die vom Kläger gerügten Missbrauchsmöglichkeiten von daher reduziert sind.“

Wie wäre die Interessen-Abwägung unter Anwendung der DSGVO vorzunehmen? Denkbar ist, dass sich die Leitung der staatlichen Schule bei der Anfertigung und Veröffentlichung der Fotos auf ihr „öffentliches Interesse“ (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit dem Landesdatenschutzgesetz) stützen kann. Es wäre die Frage zu stellen, ob ein Jahrbuch mit Lehrerfotos zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Mit Blick auf die pädagogische Funktion des Schulwesens könnte argumentiert werden, dass die Dokumentation Schülern und Schülerinnen die Bedeutung ihrer Teilhabe vermittelt. Weiter, so wie auch im Urteil ausgeführt, kann das Interesse, ein Jahrbuch nebst Illustrationen zur Verfügung zu stellen, darin bestehen, sich einem beschränkten Personenkreis nach außen darzustellen. Im Ergbnis könnte das Gericht hier auch mit Anwendung der DSGVO zu demselben Ergbnis gelangen.

Anders würde es für den Bestand einer Einwilligung aussehen: Die einfache Duldung unter Kenntnis der Verwendung der Aufnahmen kann nicht den strengen Anforderungen der Einwilligung entsprechend DSGVO genügen. Denn es fehlt wohl bei der Konstruktion einer konkludenten Einwilligung aus einer Duldung an der aktiven und eindeutigen Handlung der Zustimmung. Auch wäre der Protest des Lehrers nach Veröffentlichung ein rechtswirksamer Widerruf der Einwilligung (der sich jedoch nur auf zukünftige Veröffentlichungen beziehen kann). Des Weiteren müssten auch die Einwilligung eines Lehrers gegenüber der Schulleitung unter dem Gesichtspunkt des Beschäftigtendatenschutzes (auch schon vor Geltung der DSGVO) strengen Maßstäben unterliegen.

(Christian W. Eggers, 24. 9.2019)

Kurze Darstellung der Rechtslage: „Ärger um Fotos der Lichtinstallation Hamburger Blue Port“

Kein Panorama, sondern urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk.

Quelle: Institut für Urheber- und Medienrecht e. V., News Nr. 6258

Öffentlichkeitsarbeit der Polizei mit Personenfotos

„Das Anfertigen der Fotos, um diese im Rahmen der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit auf Twitter und Facebook zu publizieren, habe in das Versammlungsgrundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG eingegriffen. Polizeiliche Foto- und Videoaufnahmen von Versammlungen seien grundsätzlich geeignet, einschüchternd, abschreckend oder in sonstiger Weise verhaltenslenkend auf die Teilnehmer einer Versammlung zu wirken. Das gelte auch für Aufnahmen, die erklärtermaßen für die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Verwendung finden sollen.“ 

„Der Senat hat die Revision an das Bundesverwaltungsgericht wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache zugelassen.“

Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil v. 17.09.2019, Az. 15 A 4753/18

Link zur Pressemitteilung

EuGH zu den Ausnahmevoraussetzungen des § 50 UrhG „Berichterstattung über Tagesereignisse“

§ 50 UrhG gestattet der Presse zur Berichterstattung über Tagesereignisse, „die im Wesentlichen Tagesinteressen Rechnung tragen“, die Veröffentlichung fremder Werke in gebotenen Umfang. Nach der Rechtsprechung des BGH galt, dass diese Ausnahmeregelung nur dann besteht, wenn es dem Journalisten vor Nutzung des fremden Beitrags nicht möglich oder zumutbar war eine Erlaubnis der Berechtigten einzuholen. Der EuGH hat entschieden, dass Mitgliedstaaten bei der Umsetzung einer Ausnahme wie der des § 50 UrhG die Nutzung nicht von einer vorherigen Zustimmung des Berechtigten abhängig machen dürfen.

EuGH, Urt. v. 29.07.2019, Az. C-516/17 Pressemitteilung

EuGH zum Zitatrecht und zum „Recht zur freien Benutzung“ fremder Werke

Das Urteil befasst sich mit Musikwerken, jedoch haben einige urheberrechtliche Grundsätze auch Geltung für alle Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes und damit auch für Fotos und Grafiken.

Bemerkesnswert ist, dass der EuGH die Schrankenregelung des § 24 Abs. 1 UrhG „Recht zur freien Benutzungnicht“ mit dem Unionsrecht für unvereinbar hält. „…sind die deutschen Rechtsvorschriften, die trotz des abschließenden Charaktersder Ausnahmen und Beschränkungen eine nicht im Unionsrecht geregelte Ausnahme oder Beschränkung vorsehen, nachder ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werks eines anderen geschaffen wurde, grundsätzlich ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werks veröffentlicht und verwertet werden darf, nicht mit dem Unionsrecht vereinbar.“

EuGH, Urt. v. 29.07.2019, Az. C-476/17 Pressemitteilung Gerichtshof der Europäischen Union vom 29. Juli 2019

EuGH zur Verantwortlichkeit bei Datenverarbeitungen durch Social Plugins

Der Webseitenbetreiber ist mit dem Dienstbereiber (hier Facebook) gemeinsam Verantwortlicher bei der Erhebung von Daten mittels Social Plugins. Der Nutzer muss vorher informiert werden und einwilligen. Für die Verarbeitungen nach Übermittlung an den Dienstbetreiber besteht keine gemeinsame Verantwortlichkeit.

„Fashion ID Urteil“ EuGH, Urteil vom 29. Juli 2019

Grenzen der verdeckten Recherche mit heimlichen Aufnahmen – TV-Format „Team Wallraff“

„Verdeckt erlangtes Ton-und Filmmaterial kann einen Unterlassungsanspruch begründen, auch wenn es nicht gesendet wird. Bereits die Weitergabe an Dritte kann das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen und Straftatbestände erfüllen.

Strafbarkeit verdeckter Recherchen im Journalismus

In dem Beschluss des OLG Köln wird sehr ausführlich auf die Verwirklichung von Straftatbeständen zur „Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs“ (§§ 201210) bei der journalistischen Recherchen und der Medien-Produktion eingegangen.

„Die Journalistin habe bereits durch die Aufnahmen bzw. die Weitergabe des Materials an die Produktionsfirma die Straftatbestände der §§ 201Abs. 1 Nr. 2, 201 a Abs. 1 Nr. 3 StGB sowie 203Abs. 4 S. 1 StGB verwirklicht.“

DSGVO und Journalismus – Medienprivileg

Art. 9 DSGVO (hier Aufnahme und Verbreitung von Gesundheitsdaten nur mit Einwilligung des Betroffenen) finde bei einer Verarbeitung zu „journalistischen Zwecken“ durch von privaten Rundfunkveranstaltern und deren „Hilfs- und Beteiligungsunternehmen“ damit „befassten“ Personen gemäß § 9 c Abs. 1 S. 4 bis 6 RStV keine Anwendung („Medienprivileg“).

Aber: Vorbeugender einstweiliger Rechtsschutz ist im Bereich des Art. 79 Abs. 1 DSGVO „Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter“ im Zweifel zuzulassen.

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 18.07.2019 – 15 W 21/19

Heimliche Fotos und Videos von Lehrkräften auf Instagram: Vorläufige Suspendierung vom Schulunterricht gerechtfertigt

„Zwei Schüler einer zehnten Klasse einer Integrierten Gesamtschule in Berlin dürfen vorläufig vom Unterricht suspendiert werden, weil sie heimlich Videos und Fotos von Lehrkräften angefertigt und an einen Mitschüler weitergeleitet haben, der sie auf Instagram verbreitet und teilweise mit sexistischen und beleidigenden Kommentaren versehen hat.“

Beschlüsse der 3. Kammer vom 7. Juni 2019 (VG 3 L 357.19 und VG 3 L 363.19)

Drohnen-Abschuss über eigenem Grundstück

Der Abschuss einer Kamera-Drohne kann gerechtfertigt sein, wenn die Zerstörung zur Abwendung einer drohenden Gefahr erfolgt. Unter anderem sah das Gericht in der Ausspähung eine „bereits eingetretene Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 GG welche weiter intensiviert und aufgrund mehrerer anwesender Personen vervielfältigt zu werden drohte.“

Amtsgericht Riesa, Urteil vom 24.04.2019, Az.: 9 Cs 926 Js 3044/19

Wann verletzen Häuserfotos Persönlichkeitsrechte?

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) zur Presse-Veröffentlichung von drei Fotografien, die Häuser eines Prominenten zeigen: Es liegt zwar ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte vor, doch überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit, hat der Betroffene die Veröffentlichungen hinzunehmen. Urteil vom 25. Juni 2019, Beschw.-Nr. 14047/16 https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/egmr-14047-16-zu-guttenberg-bunte-persoenlichkeitsrechte/

BGH zur Berechnung des Lizenzschadens nach MFM bei Urheberrechtsverletzungen durch unberchtigte Veröffentlichung

„Es erscheint bereits fraglich, ob die von der Mittelstandsvereinigung Fotomarketing, einer Interessenvertretung der Anbieterseite, einseitig erstellten MFM-Empfehlungen branchenübliche Vergütungssätze enthalten.“

„Bei einem einfachen Foto bzw. Lichtbild („Schnappschuss“) kann die Qualität dieses Lichtbilds und die Wiedergabe des gewählten Motivs auch unter Berücksichtigung einer gewerblichen Nutzung der betreffenden öffentlichen Zugänglichmachung mit einem Betrag von EUR 100,00 angemessen berücksichtigt sein (wird ausgeführt).“ BGH, Urteil v. 13. September 2018 – I ZR 187/17

Verwertung von Fotos, die fremdes Eigentum zeigen

Wann kann sich der Eigentümer einer abfotografierten Sache (hier ein Oldtimer) gegen die Verwertung des Fotos wehren? OLG München, Beschluss v. 25.06.2019 – 24 W 700/19 Interessant: Unkenntlichmachung des Nummernschildes: Persönlichkeitsrechte des Eigentümers beachtet.

Einwilligung zur Anfertigung und Nutzung von Fotos Beschäftigter bedarf nicht mehr der Unterschrift

Im Rahmen des zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die DSGVO (2. DSAnpUG-EU) hat der Bundestag das Schriftformerfordernis (Unterschrift) zur Einwilligung Beschäftigter gestrichen. Zur Anfertigung und Nutzung von Fotos Beschäftigter war bisher nicht eindeutig geklärt, ob die Einwilligungserklärung der Unterschrift (Schriftform) bedarf. § 26 Absatz 2 Satz 3 BDSG-neu enthielt die Wörter „bedarf der Schriftform“.  Die DSGVO aber sieht ein Schriftformerfordernis nicht zwingend vor. Nunmehr wurde klargestellt, dass die Einwilligung „schriftlich oder elektronisch zu erfolgen“ hat. Das hat für die Praxis zur Einholung der Fotoeinwilligungen Beschäftigter eine Erleichterung zur Folge. Denn, so ein Beispiel in der Begründung zur Änderung, genügt es jetzt, dass der Arbeitgeber die eindeutige Zustimmung des Arbeitnehmers durch Mitteilung in einer E-Mail erhalten kann und diese dann abspeichert. Beitrag siehe hier: https://nordbild.com/aenderungen-bundesdatenschutzgesetzes-auswirkungen-personenfotografie/

Ver­öf­f­ent­li­chung eines Schulpro­jektes mit Fotografien ver­letzt Urhe­ber­recht – BGH setzt EuGH-Rechtsprechung um

Urteil vom 10. Januar 2019, BGH, Az. I ZR 267/15

Zur Quelle: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-izr267-15-schule-projekt-foto-urheberrecht-eugh-urteil/


Soziale Medien: Verbot von Schleichwerbung durch „Taggen“ von Fotos ohne Werbekennzeichnung

„Das deutsche Wettbewerbsrecht verbietet in § 5a Abs. 6 UWG geschäftliche Handlungen, deren kommerzieller Zweck nicht kenntlich gemacht wird, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt und sofern das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Der Gesetzgeber setzt mit dieser Norm EU-Recht um.“

Urteil vom 21. März 2019, Landgericht Karlsruhe, Az. 13 O 38/18 KfH – Quelle: Pressemitteilung vom 21.03.19 Landgericht Karlsruhe

Presserecht: Unternehmenspresse als „schmückendes Beiwerk“ – Wer ist Presse?

„Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch für Unternehmen mit vorwiegend außerpublizistischen Unternehmenszwecken: Ein Unternehmen, das u.a. ein Printmedium herausgibt und – teilweise journalistisch-redaktionell gestaltete – Internetportale betreibt, kann sich nicht auf Auskunftsansprüche nach dem Landespressegesetz und dem Rundfunkstaatsvertrag berufen, wenn sein Unternehmensgegenstand von außerpublizistischen Zwecken geprägt wird. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.“
(Urteil vom 21. März 2019 – BVerwG 7 C 26.17) Quelle: Pressemitteilung des BVerwG Nr. 21/2019 vom 21.03.2019 Urteil im Volltext: https://www.bverwg.de/210319U7C26.17.0

Bedeutung für das Bildrecht hat diese Entscheidung mit Blick auf die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Unternehmen, deren Unternehmenszweck nicht die verlegerische Tätigkeit ist, mit ihren Publikationen das sogenannte Medienprivileg, welches journalistische Veröffentlichungen weitgehend vom Datenschutz freistellt, in Anspruch nehmen können. Wird der Pressebegriff für Unternehmenspublikationen weit gefasst, unterliegen Veröffentlichungen auch nicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Vielmehr würden Veröffentlichungen von Personenfotos und anderen personenbezogenen Informationen nach den Grundsätzen zum „Recht am Bild“ entsprechend Kunsturheberrechtsgesetz (KUG) und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (APR) zu beurteilen sein.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) stellt zur Abgrenzung der Unternehmenspresse von der priviligierten Presse auf die Funktion und die Aufmachung der redaktionellen Beiträge des Unternehmens ab: Sind journalistisch-redaktionelle Veröffentlichungen lediglich als ein „schmückendes Beiwerk“ für außerpublizistische, kommerzielle Unternehmenszwecke anzusehen, kann sich das Unternehmen nicht auf die im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und in den Landespressegesetzen verankerten Privilegien der Presse berufen.

Bisher wurde für Kunden-, Werks-, Partei- und Vereinspublikationen anerkannt, dass das Medienprivileg unter bestimmten Voraussetzungen Anwendung findet. (Beschluss vom 29. Oktober 2015 – BVerwG 1 B 32.15)

Das aktuelle Urteil liegt bisher noch nicht im Volltext vor. Interessant für die Öffentlichkeitsarbeit von Unternehmen könnten die Ausführungen zur grundsätzlichen Anwendbarkeit des Medienprivilegs bei periodischs erscheinenden Print-Publikationen mit journalistisch-redaktionellen Beiträgen der Unternehmenspresse werden.

Bundesverfassungsgericht zum „Recht am Bild“ und der Kunstfreiheit

Einer Künstlerin zu verbieten, ein von ihr gemaltes Porträt „im Original, als Kopie, Foto, Fotokopie oder in jeglicher anderen Form, jeglichen Dritten gegenüber öffentlich zu machen oder zu verbreiten“, verletzt die Kunstfreiheit.

Die von der Künstlerin porträtierte Frau muss zwar nicht dulden, dass ihr Porträt in einer Ausstellung, die sich mit Missbrauch an Kindern auseinandersetzt, gezeigt wird. Ein Unterlassungsanspruch gegenüber der Künstlerin bezüglich jeglicher Veröffentlichung geht jedoch zu weit.

BVerfG, Urteil v. 28. Januar 2019, Az. 1 BvR 1738/16

BGH zur Museumsfotografie

Fotografien von (gemeinfreien) Gemälden oder anderen zweidimensionalen Werken unterfallen regelmäßig dem Lichtbildschutz nach § 72 UrhG.

Fertigt der Besucher eines kommunalen Kunstmuseums unter Verstoß gegen das im privatrechtlichen Besichtigungsvertrag mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen wirk-sam vereinbarte Fotografierverbot Fotografien im Museum ausgestellter Werke an und macht er diese Fotografien im Internet öffentlich zugänglich, kann der Museumsträger als Schadensersatz die Unterlassung der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet verlangen.

Quelle und zum Urteil: BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018, Az.
I ZR 104/17

Anwendbarkeit des KUG und der DSGVO – „Friseursalon-Urteil“

Ein erstes Urteil nach Geltung der DSGVO. Das LG Frankfurt am Main hat sowohl das KUG wie auch die DSGVO zur Zulässigkeit von Personenaufnahmen geprüft. Im Ergebnis wurde offen gelassen, ob nunmehr die DSGVO das KUG bei Personenaufnahmen zu Marketingzwecken verdrängt.

„Die Klägerin kann von dem Beklagten die Unterlassung der weiteren Veröffentlichung des streitgegenständlichen Videos aus den §§ 823, 1004 BGB, 22 f. KUG bzw. Art. 6 Abs. 1 DSGVO, jeweils i.V.m. Art. 79 Abs. 1, 85 DSGVO verlangen. Insoweit kann letztlich offen bleiben, ob die §§ 22, 23 KUG als Normen im Sinne von Art. 85 Abs. 1 DSGVO (VO (EU) 2016/679), die am 25.05.2018 Geltung erlangt hat und nationale Regelungen zum Datenschutz grundsätzlich verdrängt, für Fälle wie den vorliegenden, der nicht unter journalistische, wissenschaftliche, künstlerische oder literarische Zwecke im Sinne von Art. 85 Abs. 2 DSGVO fällt, weiter gelten oder nicht (zum Streit darüber, ob Art. 85 Abs. 1 DSGVO einen – zwingend durch die Mitgliedstaaten auszuübenden – Regelungsauftrag enthält oder die §§ 22, 23 KUG insoweit fortgelten können…“

LG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.09.2018, Az. 2-03 O 283/18